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Frage von Angela W. •

Frage an Andreas Dressel von Angela W. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dressel,

eventuell erinnern Sie sich, dass Sie mir bei unseren Gesprächen immer wieder versichert haben, meine Situation würde sich durch das HundeG doch nur verbessern. Das Gegenteil ist eingetreten. Leider wohne ich in einem Stadtteil, in dem die Globalrichtlinie nicht umgesetzt wird. Ich habe Ihren diesbezüglichen mailwechsel verfolgt und Sie haben immer wieder Ihren Einsatz für uns Benachteiligte zugesagt. Nun bin ich über folgendes gestolpert:

"Bezirksparlamente in Hamburg

In allen sieben Hamburger Bezirken gibt es eine Bezirksversammlung, die jeweils 41 Mitglieder zählt. Die Bezirksversammlung kontrolliert die Verwaltung des Bezirkes, wirkt in Angelegenheiten des Bezirks mit und entscheidet in den ihr vorbehaltenen Angelegenheiten.

Für spezielle Fachfragen, bildet die Bezirksversammlung Fachausschüsse, die ihr zuarbeiten. Berühren Fragen nur einen Teil des Bezirksgebietes, so sind hierfür die Ortsausschüsse im entsprechenden Ortsamtsbereich zuständig.

Bitte beachten Sie, dass Hamburg eine so genannte Einheitsgemeinde ist. Das heißt, der Senat (die Landesregierung) kann jederzeit Bezirksangelegenheiten an sich ziehen und auch ohne die Zustimmung des entsprechenden Bezirkes entscheiden. Der in anderen Bundesländern geltende Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung findet daher in Hamburg für die Bezirke keine Anwendung."

Da ich Ihren bisherigen Äußerungen entnehmen konnte, dass Sie auch nicht glücklich über die schleppende bis nicht vorhandene Umsetzung sind, frage ich mich, warum in diesem Fall der Senat diese Bezirksangelegenheit nicht an sich zieht. Bisher ging ich immer von der Fehlvorstellung aus, der Senat habe diese Möglichkeit nicht. Nunmehr allerdings fühle ich mich einmal mehr mit schönen Worten in die Irre geleitet. Bitte teilen Sie mir mit, wer auf welchem Weg diese Angelegenheit zur Sache des Senates machen könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Angela Wierig

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Antwort von
SPD

Liebe Frau Wierig,

Zunächst nochmal ganz deutlich: Ich bin auch nicht zufrieden mit der teilweise schleppenden Umsetzung in einigen Bereichen. Vor allem weil andere Bereiche beweisen, dass es geht.

Ich selbst - und das ist der zweite Teil - kann da nur keinen "anweisen", ich bin eben nur ein einfacher Oppositionsabgeordneter. Ich hatte mich im Vorfeld für die Globalrichtlinie etc. eingesetzt, die in weiten Bereichen ja auch gegriffen hat, leider nicht in allen.

Konkrete Durchgriffsrechte gegenüber den Bezirken hat nur der Senat selbst. Er könnte eine Angelegenheit evozieren und damit auch den Einzelfall, hier die Ausweisungsentscheidung für Auslaufflächen, selbst treffen. Ob die zuständigen Fachbehörden aber den Mut haben, eine solche Evokation im Senat zu beantragen, da müssten Sie mal meine CDU-Kollegen fragen.

Beste Grüße
Ihr
Dr. Andreas Dressel MdHB