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Frage von Claudia H. •

Frage an Andreas Dressel von Claudia H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dressel,

seit meiner letzten Anfrage hatten Sie ein bisschen Zeit zum Nachdenken. Ich wiederhole hier noch einmal, worum es geht: Das Eingriffsrecht von Senat und Bürgerschaft in laufende Verfahren der Volksgesetzgebung ist in dieser Form bundesweit ein Novum. Welcher Zweck wird damit verfolgt? Welche Vorteile sehen Sie konkret für die Volksgesetzgebung durch diese neue den Quoren nachgelagerte Verfahrenshürde? Soll mit der Drohung einer Fristverkürzung die "Kompromissfindung" zwischen Bürgerschaft und Initiatoren forciert werden? Oder was steckt sonst dahinter?

Besten Dank für Ihre Ausführungen schon im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
C. H.

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Antwort ausstehend von Andreas Dressel
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