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Frage von Klaus-Peter S. •

Frage an Andreas Dressel von Klaus-Peter S. bezüglich Innere Sicherheit

Sehr geehrter Herr Dressel,

wird Hamburg verantwortungsvoll und seriös regiert? Ist es eine seriöse Politik, wenn immer wieder Straftäter aus der Haft als Folge von anhaltendem und bekannten Personalmangel entlassen werden müssen?(aktuell,MOPO:17.8.15/ Wegen Personalmangel! Verurteilte Hamburger Totschläger aus der Haft entlassen). Ist es eine verantwortungsvolle Politik, wenn seit Jahren ganz bewusst in Kauf genommen wird, dass es bei Polizei und Justiz aus finanziellen Gründen am erforderlichen Personal fehlt ? Das hat für die Bürger auch entsprechende negative Auswirkungen im Bereich der Sicherheit und der Strafverfolgung ! (z.B. hohe Einbruchskriminalität bei niedriger Aufklärung) Ist es dann noch seriös, wenn man Hamburg bei derart "knapper Stadt-Kasse" unbedingt in das finanziell gewagte Olympia-Abenteuer stürzen will?

Mit freundlichem Gruß
K.-P. S.

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Steinberg,

vielen Dank für Ihre Frage.

Bei Wahlen in der Bürgerschaft sind die einzelnen Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft jeweils selbständig und nur ihrem Gewissen unterworfen, so sieht es Artikel 7 Absatz 1 Satz 2 der Hamburgischen Verfassung vor. Die einzelnen Abgeordneten sind frei in ihrer Entscheidung und in ihrem Abstimmungsverhalten.

Im Übrigen sind alle Abgeordneten der Hamburgischen Bürgerschaft entsprechend der Hamburgischen Verfassung und der Geschäftsordnung der Hamburgischen Bürgerschaft mit den gleichen Rechten und Pflichten ausgestattet. Ebenso die Fraktionen. So haben die Fraktionen ein Recht darauf, im Parlamentsbetrieb mitzuwirken. Entsprechend der gesetzlichen Regelungen wird selbstverständlich in der Bürgerschaft verfahren. Auch hinsichtlich der Härtefallkommission, in der nach dem Härtefallkommissionsgesetzes grundsätzlich jede Fraktion der Bürgerschaft mit einem ordentlichen Mitglied in der Hamburger Härtefallkommission vertreten ist.

Die von Ihnen angesprochene Änderung des Härtefallgesetzes ist keine Einzelfallregelung. Diese Gesetzesänderung war notwendig, damit die Härtefallkommission ihre Arbeit aufnehmen kann. Die Zusammensetzung der Härtefallkommission bestimmt sich in Hamburg nach einem dreistufigen Verfahren. Die Mitglieder werden von den in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen benannt, durch die Bürgerschaft gewählt und schließlich durch den Senat für die Dauer der Legislaturperiode berufen. Durch die Voraussetzung der Wahl durch die Bürgerschaft besteht somit aber die eine Demokratie beinhaltende Möglichkeit, dass in Ausnahmefällen auch die Wahl bestimmter von den Fraktionen benannter Personen keine parlamentarische Mehrheit erhält. Um für diesen Fall die Arbeitsfähigkeit der Härtefallkommission nicht zu gefährden, bedurfte es insoweit einer gesetzlichen Anpassung. Die Härtefallkommission kann sich nun konstituieren und ist damit arbeitsfähig, wenn zumindest die von zwei Dritteln der Fraktionen Benannten durch die Bürgerschaft gewählt und durch den Senat berufen worden sind. Hierdurch wird einerseits die Handlungsfähigkeit der Härtefallkommission gewahrt und gleichzeitig dem Ziel eines breiten Konsenses der Entscheidungen der Härtefallkommission Rechnung getragen.

Hinsichtlich Ihrer Bemerkung zur sinkenden Wahlbeteiligung bin ich ebenfalls der Überzeugung, dass wir alle gefordert sind, über Partei Grenzen hinweg, dafür zu werben und zu motivieren, dass die Wählerinnen und Wähler von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen. Das ist für unsere Demokratie unverzichtbar.

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Dressel