Frage an Andreas Dressel von Wolf M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehreter Herr Dressel,
Das gegenwärtige HH-Wahlrecht ist ein personalisiertes Verhältniswahlrecht, d.h. als Wähler kann ich aus den 397 Listenkandidaten und aus ca. 25 bis 50 Wahlkreiskandidaten (je nach WK-Größe) mindestens einen oder bis zu zehn verschiedene Kandidierende ankreuzen. Kein Wähler in HH hat über diese ca. 450 Kandidierenden die objektiven Informationen, um eine begründbare Wahlentscheidung treffen zu können.
Ist es nicht besser, dass das Wahlrecht eine Mischung aus Listen- und Personalwahl wird, d.h. die Landeslisten bleiben echte (Partei-)Listen – ohne personaler Auswahl – und die Wahlkreislisten bleiben echte Personallisten, weil man eigentlich nur im Wahlkreis die Chance hat, die Kandidierenden ausreichend kennen zu können?
Sehr geehrter Herr Merk,
wir haben uns in unserem Wahlprogramm damit befasst und festgestellt: „Das Wahlrecht insbesondere zu den Bezirkswahlen hat sich als teilweise zu komplex herausgestellt. Die dramatisch zurückgegangene Wahlbeteiligung kann niemanden zufrieden stellen. Wir wollen einen Dialog darüber führen, ob und wie in einem breiten Konsens eine Vereinfachung oder andere Maßnahmen insbesondere zur Stärkung der Wahlbeteiligung möglich sind.“
Vor diesem Hintergrund danken wir für Ihre Hinweise. Wir werden das in die Wahl- und Wahlrechtsauswertung nach dem 15.2. mit einbeziehen.
Beste Grüße
Ihr
Andreas Dressel