Frage an Andreas Dressel von Hauke B. bezüglich Umwelt
Hallo Herr Dressel,
Sie waren am 29.01.2015 auf der Veranstaltung der IgHM in der Stadtteilschule Am Heidberg.
Wie ich gelesen habe, waren Sie selbst als Jurist in der BSU tätig.
Wie hoch schätzen Sie die Möglichkeit ein, dass der Antrag auf die neue Deponie in der Hummelsbüttler Feldmark durch die BSU abgelehnt wird?
Gerade auf den Hinblick, dass alle anwesenden Politiker die Deponie nicht wollen?
Macht es Sinn, dass der Senat ein geschlossenes Statement zur Ablehnung der Deponie in die BSU gibt, um den Standpunkt des Senates hinsichtlich der Ablehnung zu untermauern?
Und würden Sie dass organisieren?
Danke schön, viele Grüße, H. B.
Sehr geehrter Herr Bartel,
vielen Dank für die Frage. Die Chancen, das zu verhindern, stehen nicht schlecht. Und trotzdem muss das nach Recht und Gesetz ablaufen, deshalb kann keine Verwaltungsbehörde oder der Senat als oberste Verwaltungsbehörde vorab ein politisches Statement abgeben. Es muss alles sauber geprüft werden, damit eine mögliche Versagung nachher auch juristisch Bestand hat. Zur näheren Info übersende ich anbei nochmal die Fragen der Ini und meine gerade heute gegebenen Antworten.
Beste Grüße
Ihr
Andreas Dressel
1. Sind Sie für eine Überprüfung der Altdeponien auf Sanierungsbedarf und strengere Überwachung der Altlasten?
Wenn es konkret erforderlich ist, ein klares Ja! Die Altdeponien werden nach meinen Informationen regelmäßig auf schädliche oder giftige Stoffe überprüft. Dazu gehören auch Überprüfungen des Grundwassers. Gegenwärtig sieht die zuständige Behörde keinen konkreten Sanierungsbedarf. Falls das Planfeststellungsverfahren ergibt, dass weitere Prüfungen notwendig sind, unterstützen wir diese wie auch ggf. anfallende Sanierungen der Altdeponien ausdrücklich.
2. Unterstützen Sie die Begrabung aller Deponiepläne in der Hummelsbüttler Feldmark?
Wir wollen in der Hummelsbüttler Feldmark keine Erweiterung der bestehenden Mülldeponie – dieses haben wir klargestellt, vor Ort, im Bezirk und gegenüber der zuständigen Behörde. Rechtliche Anforderungen und Rahmen müssen jedoch eingehalten werden. Wir treten aber dafür ein, im laufenden Planfeststellungsverfahren alle rechtlichen Möglichkeiten für eine Versagung der Genehmigung auszuschöpfen. Dass es überhaupt entsprechende Überlegungen gibt, Vorbereitungen zur Erweiterung der Deponie Hummelsbüttel aufzunehmen, liegt aber bereits in der Verantwortung des früheren CDU-Senats und wurde unter schwarz-grün fortgesetzt. Im Einzelnen: Die Verordnung über das Naturschutzgebiet Hummelsbütteler Moore vom 8. Januar 2008 (VO-Text: http://www.hamburg.de/naturschutz/135282/gesetze/ ) beinhaltet neben der Ausweisung der Naturschutzgebietsflächen südlich des Hummelsees zugleich die Aufhebung des Landschaftsschutzes für die Flächen nördlich des Sees, die als Deponieflächen benötigt würden. Diese Verordnung wurde durch den CDU-Senat erlassen und stellte eine Voraussetzung für das laufende Planfeststellungsverfahren dar. Die Erweiterung der Deponie setzte zudem einen Tausch von Grundstücken voraus; über das maßgebliche Flurstück 11 wurde mit Datum vom 01.10.2008 ein Tauschvertrag geschlossen. Dieser Vertrag fiel also zeitlich in die Regierungsverantwortung des CDU/ GAL-Senats. Das Planfeststellungsverfahren ergibt sich als rechtliche Konsequenz aus dem Antrag der Fa. Eggers (2013), der durch die unter den Vorgängersenaten geleistete Vorarbeit überhaupt erst möglich wurde.
3. Sind Sie für eine Wiederaufnahme der geplanten Deponiefläche ins Landschaftsschutzgebiet?
Auch hier müssen wir die Ergebnisse des Planfeststellungsverfahrens abwarten. Die Aufnahme der geplanten Deponiefläche ins Landschaftsschutzgebiet unterstützen wir, wenn die Bedingungen unter 2. erfüllt sind. In diesem Sinne wollen wir den guten Dialog auch in der neuen Wahlperiode fortsetzen.