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Frage von Helmut G. •

Frage an Andreas Dressel von Helmut G. bezüglich Innere Sicherheit

Hat Datenschutz Ihrer Meinung nach Vorrang vor der Verhütung und Verfolgung schwerer Straftaten? Auch wenn die Maßnahmen der Strafverfolgungsbehörden dem Richtervorbehalt unterliegen?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Gugger-Wöhrmann,

vielen Dank für Ihre erneute Anfrage.
Sie sprechen auch hier wieder das Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit auf der einen Seite und den Freiheitsrechten eines jeden Einzelnen, hier in der Ausprägung des Datenschutzes, auf der anderen Seite an. Zahlreiche Demokratien stellen sich heute die Frage, welchen Preis die Bürger für ihre Sicherheit bezahlen und welchen Preis sie wohl in der Zukunft bezahlen werden. Nun kommt es natürlich auf den Kontext der Fragestellung an. Bereits heute verfügen die Sicherheitsbehörden richtigerweise über zahlreiche Eingriffsbefugnisse, um schwere Straftaten zu verfolgen bzw. zu verhindern. Je nach Eingriffsintensität unterliegen diese Befugnisse zum Teil auch einem Richtervorbehalt, um eben der Schwere des Eingriffes angemessen Rechnung zu tragen. Ich verstehe Ihre Frage jedoch eher in dem Kontext möglicher weiterer Befugnisse und damit einhergehender Einschränkungen von Bürgerrechten. Hierbei ist vor allem die Vorratsdatenspeicherung zu nennen, welche nach den Anschlägen in Paris erneut diskutiert wird. Eine solche schreckliche Tat rechtfertigt jedoch keine Schnellschüsse und hektischen Aktionismus. Wie der EUGH mit seinem Urteil vom 08.04.2014 zur EU-Richtlinie zur Sicherung von Telefon- und Email-Informationen festgestellt hat, ist die anlasslose Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten nicht mit EU-Recht vereinbar. Es muss nun zunächst auf europäischer Ebene geprüft werden, ob eine rechtlich saubere Lösung bei der Vorratsdatenspeicherung machbar ist und wenn ja, wie diese aussehen könnte. Gerade im Kontext der derzeitigen Situation ist es angebracht, statt auf nationale Alleingänge auf internationale Lösungen zu setzen. Auch wenn ich mich wiederhole, aber in unserem demokratischen Rechtsstaat ist Sicherheit ein Argument zur Einschränkung von Freiheit, weil Freiheit nur dann gelebt werden kann, wenn Sicherheit besteht. Aber Sicherheit darf nur soweit geschützt werden, wie sie der Freiheit dient. In diesem Zusammenhang darf auch nicht die Frage ausgeblendet werden, inwieweit eine Aufweichung des Datenschutzes bzw. der damit verbundenen Grundrechte überhaupt zu einer Vermeidung schwerer Straftaten beitragen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Andreas Dressel