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Frage von Helmut G. •

Frage an Andreas Dressel von Helmut G. bezüglich Innere Sicherheit

Bundesjustizminister Maas (SPD) erklärte in einem Interwiew mit der "Süddeutschen Zeitung", das Grundgesetz gebe kein Grundrecht auf innere Sicherheit her. Stimmen sie dieser Bewertung zu?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Gugger-Wöhrmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Fragestellung nach einem Grundrecht auf innere Sicherheit ist seit geraumer Zeit Teil einer Diskussion im Bereich der Innenpolitik. Zunächst ist es ja so, dass das Grundgesetz ein Grundrecht auf innere Sicherheit nicht beinhaltet. Damit hat Heiko Maas völlig recht. Gleichzeitig lassen sich aus der Grundrechtsdogmatik des Bundesverfassungsgerichts aber auch staatliche Schutzpflichten ableiten. Ich befürworte ganz ausdrücklich eine grundrechtsorientierte Innen- und Rechtspolitik, welche die Freiheitsrechte der Bürger respektiert und gleichzeitig die Balance zwischen Freiheit und Eingriffsrechten des Staates zur Erreichung von Sicherheit hält. Der moderne Staat muss ganz selbstverständlich die Menschen vor Gewalt schützen. Da gibt es keine Zweifel. Die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit kommt im Katalog der Grundrechte nur dort vor, wo ausnahmsweise in das Freiheitsrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung unter sehr strengen Auflagen eingegriffen darf. In unserem demokratischen Rechtsstaat ist Sicherheit ein Argument zur Einschränkung von Freiheit, weil Freiheit nur dann gelebt werden kann, wenn Sicherheit besteht. Aber Sicherheit darf nur soweit geschützt werden, wie sie der Freiheit dient. Sie sehen, es geht bei diesem Zitat, das ja im Kontext terroristischer Bedrohungen geäußert wurde, um einen Balanceakt zwischen dem Schutz der Bürger vor Gewalt einerseits, aber auch vor einem Verlust von Freiheit durch ein zu hohes Maß an Sicherheit, welche die Freiheitsrechte einschränken würde andererseits. Terrorismus darf niemals dazu führen, dass wir die Grundrechte der Bürger und den Rechtsstaat nachhaltig beschädigen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Andreas Dressel