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Frage von N W. •

Frage an Andreas Dressel von N W. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dr. Andreas Dressel,

zu Ihrer Antwort nehme ich wie folgt Stellung :
1. hätte ich es gut gefunden, wenn Sie in der Anrede beim Kürzel "NW" geblieben wären. Andere Ausschussmitglieder haben das respektiert und genau so an "NW" geantwortet.
Ich habe nämlich wenig Lust, es ggf. von irgendwelchen Telefon - oder was-auch-immer-Terroristen zu leicht zu machen, die mit aller Mobbergewalt meinen könnten, irgendwelche Straftaten begehen zu müssen , nur weil diese es nicht auf die Reihe kriegen, mit meiner sachlichen Argumentation mitzuhalten. Gerade dann , wenn Sie sich inhaltlicher Antworten enthalten mit Bezug auf "Diskretions"argumentationen müsste Ihnen mein Ansinnen eigentlich klar verständlich und zu respektieren sein. Sie können das ggf. noch durch den SYSOP korrigieren lassen ...

2. „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich die Vertraulichkeit des Eingabenausschusses nicht durch eine Veröffentlichung von Beratungsdetails in einem Internet-Forum verletzen kann und möchte. „

OK. „Diskretion“ ist bezüglich des zu vermeidenden illegitimen „Verrates“ der Meinung ANDERER mir durchaus verständlich. Da entfallen einige Fragen aber längst nicht ALLE !!!!!
Insoweit Sie aber individuell- persönlich nach Ihrer(!!) heutigen(!!) Meinung gefragt werden, betrifft das eben nicht den Verrat von ehemals geheim besprochenem. Ebenso ist die Nichtbeantwortung der Frage nach dem Abstimmverhalten Ihrer Fraktion in der Bürgerschaft dann nicht verständlich, wenn diese Abstimmung NICHT geheim war. Auch wenigstens bezüglich geheimer / offener Bürgerschaftsabstimmung Ausführungen zu machen, wäre m.E. Ihre Pflicht gewesen.

3. „Dass Sie sich über den Bußgeldbescheid ärgern, kann ich gut verstehen. Ich hoffe, dass sich für die Zukunft solche Auseinandersetzungen vermeiden lassen.“
Werter Herr Dressel, Sie machen hier mit solchen den Tatbestand auf einen einzelnen simplen „Bußgeldbescheid“ reduzieren zu wollen, den Eindruck, als ob Sie das alles überhaupt nicht richtig gelesen und verstanden haben. Es ist inzwischen in den einzelnen Verfahren und durch die diversen Instanzen derart viel unglaublich rechtswidriges und gelinde gesagt irrsinniges passiert, dass u.a. Ihr Kollege und Genosse O. Runde meine Schilderungen mit ratlosem Kopfschütteln u.a. vernahm. „NORMALE“ Menschen, also nicht Politiker, pflegen vor dem geschilderten Hintergrund einiges an Kraftausdrücken in Richtung jener in so verdächtig trauter Eintracht gegen Recht und Freiheit agierenden SODler / Richter / Politiker / völlig versagender Dienstaufsichten etc. zu äußern. „Kriminelle Vereinigung“ gehörte da noch zu den „harmloseren“ Ausdrücken ....
Wenn Sie eine solche „Hoffnung“ in Richtung auf die Zukunft haben, werter Herr Dr. Dressel, dann ist das ja sehr schön zu lesen, aber viel zu unverbindlich. Eine klare und ernstnehmbare Aussage hätte zunächst einmal in der Beantwortung meiner Fragen bestanden und nicht in einer Paraphrasierung der mir bereits vorliegenden „Pet.Beantwortung“ , welche sich als weder vom inhaltlichen Niveau her als völlig ungenügend darstellt.
Was von Ihnen außerdem konkret erwartet wird, ist
- dass Sie dies Merkblatt in der gegebenen Form erst mal wegen Verfassungswidrigkeit aus dem Verkehr ziehen. Sie sind Jurist – ich nicht. Aber mein Anwalt ist es schon . Und der sagt ganz klar : Diese Hamburgische Wegegesetz ist bezüglich des „Bußgeldtatbestandes“ überhaupt NICHT anwendbar.
Der Trick, Musikern mit konstruktionsbedingt elektronischem Instrumentarium erst mal mit jenem obskuren Merkblatt die Grundrechte nach Art. 2 und 5 GG zu entziehen und anschließend für einen Wucherpreis von mindestens 25 € pro Einzelgenehmigung zu verhökern und widrigenfalls unter Außerkraftsetzung der sonst überall üblichen Verhältnismäßigkeitsgrundsätze eine BUSSGELDABZOCKAUTOMATIK zu installieren, hat nichts mit Rechtsstaatlichkeit zu tun, sondern ist Rechtsbeugung „von oben“ und in dieser Form trotz nicht nachweisbarer realer Belästigungstatbestände gegen jeden Sinn und Verstand von diesen bewaffneten SODlern durchgeführt eine Art höchst illegitimer Abzocke. Da Sie Jurist sind, mögen Sie selbst die Kriterien nachlesen, welche für Bezeichnungen wie „bewaffneten räuberischen Diebstahl“ oder „Kriminelle Vereinigung“ zu erfüllen sind
Die Tatsache, dass Sie nunmehr trotz explizit abgedruckten Verfassungsgerichtsspruches es unterlassen, explizit darauf einzugehen, etwa andere relevante Urteile oder nachvollziehbare Auslegungen zu benennen, lässt vermuten, dass Sie dies auch nicht können. Ihre schlichte, unkommentierte Wiederholung des nunmehr sattsamst altbekannten „Merkblatt“–Inhalts, ohne endlich mal auf die vorgebrachte Argumentation und das Verfassungsgerichtsurteil, welches dies omonöse „Merkblatt“ als rechtswidrig entlarvt, einzugehen, verleiht Ihrer Antwort leider weder von der juristischen Seite (die eigentlich doch Ihr Fachgebiet sein soll ?) her Relevanz - noch in der politischen Bewertung Glaubwürdigkeit oder gar Überzeugungswirkung.
Der Punkt ist, dass ein Pauschalverbot von Elektronik-Nutzung – im Bilde gesprochen – wegen früher vielleicht ja durchaus auch mir nachvollziehbar verständlichen, durch Anwohner ausgelösten Beschwerdevorgängen das „Kind mit dem Bade ausschüttet“. Regelungen anderer Bundesländer heben wenigstens auf den einzig nachvollziehbaren Punkt ab: „...laute Instrumente dürfen nur am / um / Dauer ...“ etc. gespielt werden. Wieso also wird Elektroniknutzung pauschal- kriminalisiert ?

4. „.... an einem vernünftigen Miteinander gelegen .../ ... Bürger ..., die Straßenmusik als lästig empfinden. Alle haben ein Recht, sich in der City wohlzufühlen....“
Das mag alles sein. Wir hätten auch keine Probleme gehabt, irgendwas „leiser zu stellen“, wenn jemand von den Passanten / Anwohnern derartiges Bedürfnis geäußert hätte. Das WAR aber nicht so. Wir benutzten viel zu kleines und darum „leises“, leistungsadäquates Equipment. Wieso schaffen Sie das eigentlich überhaupt nicht, mal als wichtiges und für die Entscheidungsfrage BUSSGELD JA / NEIN einzig relevantes FAKTUM zur Kenntnis zu nehmen ??? Wieso distanzieren Sie sich nicht deutlich von jenem offen zutage tretenden illegalen Sippenhaft-Prinzip gegen Elektronik – nutzende Musiker, so als ob jeder, der heute ganz konkret Musik machen will, dafür verantwortlich sei, was früher einmal irgendwelche Musiküsse betrieben haben mögen, die es eben ÜBERtrieben ?? Sie verbieten doch auch pauschal keine Messer, weil man damit u.a. auch Morde begehen kann oder Hifi- Anlagen, weil man die AUCH ZU LAUT aufdrehen kann!?
Das Pauschalverbot von Elektroniknutzung ist in gleicher Weise schwachsinnig, wie dem Besitzer einer hochwertigen HIFI- Anlage mit großer Leistungsreserve wegen des bloßen Besitzes und (zimmerlautstarken) Betriebes derselben einen Polizeitrupp auf den Hals zu schicken mit der Behauptung, er KÖNNTE damit auch den ganzen Stadtteil beschallen – also ist dieses Gerät verboten – also her mit dem „Buß“geld ...
Dies wäre ebenso eine Verurteilungsmaschinerie nach einem ebenso schwachsinnigen „Prinzip“, für das Sie von mir und anderen Musikern ebenso wenig „Verständnis“ erwarten dürfen wie für ein pauschales Verstärkerverbot (gemäß diesem verfassungswidrigen Merkblatt) und das Unterlassen von Objektivierungen mittels Schallmessgeräten, obwohl die Problematik seit Jahrzehnten bekannt ist und wahrlich ausreichend Zeit und Gelegenheit gewesen wäre, entsprechende Ausstattung von Revierwachen mit mobilem Schallmess-Equipment zu veranlassen.
Sehen Sie sich mal um im Lande, wie unterschiedlich die Auslegungen je Bundesland sind. Es gibt Formulierungen wie „laute Instrumente „ dürfen nur .... usw..
Das ist hinsichtlich nachvollziehbarer (!) „LÄRM“-Belästigungstatbestände eine schon weitaus brauchbarere Formulierung als das Pauschalverbot, mit dem so getan wird, als ob Elektronik grundsätzlich belästigend laut bzw. ohne Potentiometer sei. Dies winzige, umgebaute batteriebetriebene Kopfhörerverstärker-Bastelteil mit handtellergroßem Lautsprecher, welches ZIPPO Z. um den Hals trug, habe irgendwas unter 1 Watt Leistung, so sagte er. Und dafür sollte er 100 € zahlen.
Mit einem rein „akustisch“ arbeitenden SAMBAzug oder einem Trupp afrikanischer Trommler dagegen ist es problemlos möglich, einen Schallpegel zu erzeugen, der auch noch mehrere Straßenzüge entfernt deutlich hörbar ist. – Mit dem Unterschied: Die Trommler sind per MERKBLATT nicht pauschal – illegalisiert /kriminalisiert. Das verstehe wer will. Weder ich – noch alle, mit denen ich sprach, fanden diesen offensichtlich Blödsinn nachvollziehbar oder gar „korrekt“. Das einzige Motiv, was hinter dem Beharren, auf derartigem offensichtlichen Schwachsinn in Absatz 1 des Merkblattes erkennbar sein muss – das ist das allzu offensichtliche staatliche Bürger-Abzock-Interesse.

“Und es gibt Straßenmusiker, die diese Tätigkeit - wie Sie - ansprechend und attraktiv ausüben - aber es gibt auch Straßenmusiker, die – um es mal ganz platt zu sagen - nicht so richtig gut erträglich sind oder immer nur dasselbe spielen. Das alles gibt es und es erfordert, bei der Enge der City, einen Kompromiss - was erlaubt ist und was nicht. Der Bezirk Mitte hat versucht, dieses in ein Merkblatt zu gießen, das insgesamt recht ausgewogen ist.“
Dass die Palette von Profi-Könnern wie Abi Wallenstein bis runter zum blutigen Anfänger reicht, ist mir klar. Das gibt aber weder mir noch Ihnen und erst recht nicht dem SOD ein Recht, sich als Kulturkritiker der bußgeldabzockenden und kriminalisierenden Art aufzuspielen.
Was uns 3 angeht – nun, wir spielen unsere Instrumente seit Jahrzehnten...

Was den grundrechtswidrigen Eingriff gegen unser TRIO angeht, möchte ich Ihnen die Folgen mal detaillieren: Sie, die Politiker, bzw. die, die dies verfassungswidrige Merkblatt produzierten und den SOD mit dem Arbeitsauftrag „ABZOCKE AUF DEUBEL KOMM RAUS“ durch die Straßen schickten, haben mindestens unser TRIO – Projekt zerstört. Ein klarer illegitimer Kunstfreiheitseingriff also.
1. Ich bin Bassist und darum ZWINGEND auf Elektronik angewiesen.
2. ZIPPO Z. , der E- Gitarrist, könnte zwar die Töne einer Solo-Melodie selbst auch mit einer Akustikgitarre spielen, aber zum einen klänge dies völlig anders, zum andren zu leise im Ensemble mit dem ONE-MAN-BAND- Musiker.
3. Der einzige, der ohne elektronische Verstärkung auskommt, ist der Musiker mit dem Rückenschlagzeug und der Akustikgitarre, der sich selbst „Olli“ nennt.

Ich nehme an, da Sie sich die Antwort auf Vorabfrage d) „sparten“, Sie haben vom Musikmachen in der Praxis so gut wie keine Ahnung. Was die Gehörempfindlichkeitskurve des menschlichen Gehörs in Abhängigkeit von der Frequenz ist - , welche Folgerungen das auf die erforderliche Schallabstrahlleistung hat ... welches Abstrahlverhalten Lautsprecher in Abhängigkeit von der Frequenz haben ... all diese Grundlagen, die jeder Musiker / Elektroakustiker aus den FF kennt, dürften Ihnen – wie fast jedem nicht fachlich Gebildeten – unbekannt sein.
Wir haben es übrigens auch ausprobiert, rein „akustisch“ zu spielen. Wir haben den Beweis erprobt: Es funktioniert nicht. Bässe kann man auf akustischem Wege z.B. per Cello, mit einem Kontrabass und mit einer akustischen Bassgitarre erzeugen. Blasinstrumente wie z.B. Basstuba kann keiner von uns Spielen – und wenn, dann wäre das wohl auch nicht der geeignete „Sound“ für uns.
Immerhin - ZIPPO Z. kann etwas Kontrabass spielen. Dieses Instrument erwies sich im Praxistest in der Fußgängerzone als einziges noch halbwegs brauchbar, innerhalb des Gesamtklangbildes echte, wahrnehmbare „Bässe“ zu erzeugen. Von der akustischen Bassgitarre hörte man allenfalls Plektrumgeräusche und dünne höheroktavige Obertöne, aber keine Bässe, denn dazu ist der Resonanzkorpus einer Bassgitarre nun mal zu klein, um eine adäquate Schallankopplung an die Luft zu leisten.
Nur leider ... ZIPPO Z. fällt als Melodiegitarrist aus, wenn er Kontrabass spielt.
Möglicherweise kommen Sie jetzt auf die Idee, mir vorzuschlagen: Na, dann spielen Sie doch Kontrabass...
Nein, Herr Dr. Dressel. Das geht nicht. Ich kann das nicht und ich will solch ein Mordsding auch nicht spielen. Ein Kontrabass ist ein völlig andres Instrument, welches eine ganz andere Handhabung und Spielweise erfordert.
Und genau darum hat diese von Ihnen für „ausgewogen“ befundene „Regelung“ mindestens dieses TRIO – Projekt vernichtet.

5. „der SOD ...nur als "Schill-Überbleibsel" zu titulieren – da tun Sie den Mitarbeitern unrecht.“
NEIN ! Ich tue niemandem Unrecht. Nicht dem SOD, keinem Passanten / Anwohner ... denn die haben sich nicht über mich -, sondern sämtlich über den SOD aufgeregt – und auch sonst wem nicht.
Das Unrecht – tun, werter Herr Dr. Dressler ist eher Sache des SOD vom „Typ Schäfer“, Innenbehörde / 2 rechtsbeugenden Hamburger Richtern ... und nun auch noch die des Eingabenausschusses, welcher in völlig inkompetent-oberflächlicher Weise meine detaillierten Darlegungen pauschal vom Tisch wischt.

Allein schon die Tatsache, dass es in Hamburg dem GESETZ verpflichteten Richtern offensichtlich möglich ist, am Bundesverfassungsgericht vorbei zu urteilen und ungestraft sinn-inhaltlich verdrehte, unzutreffende Paragrafen , lässt Schlimmes befürchten, was Hamburger Richter / Rechtsprechung angeht.

Da Sie selbst Jurist sind, wird Ihnen die Beschaffung von Akten wohl kein Problem sein:
Gesch.nr. 235 OWI /2303 Js 951/04.
Paragrafeninhalt / Vorgeblicher Aburteilungsgrund Nr. 2: „Falsche Namensangabe“.
Realer „Tatbestand“ : ZIPPOS Personalausweis war abgelaufen und er hatte nur einen Stud. Ausweis dabei. Er wollte sich vor der Wache, wo man ihn persönlich kannte, ausweisen, bzw. dies erfolgte dann auch.
Bedenklich ebenso, wie der Richter Nothmann mit einem ihm anscheinend nur unsympathisch erscheinenden Beklagten wie hier ZIPPO Z. umspringt.
Als ZIPPO aufgrund seiner ZAHLUNGSUNFÄHIGKEIT erwob, eher ins Gefängnis zu gehen, als Geldbeträge zu zahlen, denn er hat grade mal knapp das Geld für seine Miete und ist regelmäßiger „Kunde“ bei „Alimaus“ und sitzt dort neben Obdachlosen ...
kommt die richterliche Antwort „ Gefängnis ? – Das können Sie außerdem noch haben ... aber ZAHLEN – das müssen Sie trotzdem ...“.
Auch dieses lässt m.E. auf einen mindestens fragwürdig zu nennenden Zustand von Teilen der Hamburger Strafrichterschaft schließen, was deren „Urteilsfindung nach dem Gesetz“ angeht...

Ich glaube nicht, dass diese hamburgische Art des Umganges mit Künstlern diejenige ist, die den Schöpfern des Grundgesetzes noch beeindruckt von den vielfältigen Verfolgungstatbeständen des Naziterrors (KZ, Kunstverbrennungen...) vorschwebte, als sie Artikel 2 und 5 GG formulierten.
Nun – die Gestapo gibt es nicht . ...Oder NOCH nicht ?
Aber es gibt den SOD, der von der Hamburger politischen „Obrigkeit“ mit AD-HOC-Abzockbefugnissen ausgestattet durch Straßen und Parks streift und auf seine Weise für die materielle Existenzvernichtung von „von oben ungeliebten Künstlern“ sorgt.

Was die Frage des „Überbleibsels“ oder nicht angeht ... so habe ich zwischenzeitlich erfahren, dass beabsichtigt sei, den SOD personell aufzustocken. Bei dem neu eingerichteten SOD in Wandsbek war ich persönlich. In einem Gespräch, in dem ich genau diesen unseren Fall schilderte, erhielt ich von einem SODler auf meine Frage, ob er denn nach dem Einpacken der Instrumente noch Personalienfeststellung und Bußgeldverfahren betreiben würde, ein klares NEIN. Allerdings legte auch dieser Mensch einen verdächtig hohen Wert auf seinen Nachsatz, dass es „... in seinem Ermessen“ sei, es so oder so zu handhaben. Seine jovial- gönnerhafte Pose kann also durchaus ein leeres Lippenbekenntnis gewesen sein – wie er wirklich „in der Praxis“ vorgeht, bleibt Spekulation. Und genau hier erwarte ich von legislativer Seite, dass hier die Grundlage für Klarheit und Verhältnismäßigkeit statt – wie geschehen und nach wie vor drohend - Willkür und standrechtliche Bußgeldabzockerei geschaffen wird. Dies bedeutet : Rückkehr zum Verhältnismäßigkeits-Grundsatz , dass nur dann ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, wenn nach Rechtsaufklärung und Unterlassungsaufforderung eine fortgesetzte Zuwiderhandlung bzw. reale „Belästigung“ stattgefunden hätte - dies war aber nachweislich nicht der Fall.
Die gezeigte Praxis des „ZACK-ZACK- Bürger- Abzockens“ trotz (!) erfolgter Unterlassung – und dazu noch auf der verfassungsrechtlich nicht gegebenen Handlungsgrundlage eines obskuren „Merkblattes“, welches sich selbst in einschlägigen Behördenkreisen weitgehend unbekannt erwies – all das hat mit Rechtsstaatlichkeit und „vernünftigem abwägen“ überhaupt nichts zu tun, sondern ist eine perfide Variante von Bürgerberaubung im Amte, für die ich weder Verständnis haben kann -, noch will -, noch dass ich dazu in der Lage wäre irgendwelche horrende Gelder bezahlen zu können.
Sätze wie „100 € sind am unteren Rande der Bußgeldskala“ halte ich – insbesondere auch im Namen derer, die in dieser Stadt real auf Straßenmusikmachen ANGEWIESEN SIND (dazu gehöre ich persönlich nicht) – für blanken, höhnischen Zynismus.

Falls Ihr Verständnis des vorliegenden Einzelfall – Sachverhaltes sowie der prinzipiellen Problematik geweckt wurde – müssten Sie jetzt eigentlich endlich zu praktischem Handeln übergehen,
- d.h. das bereits im Rahmen dieses exemplarischen „Einzelfalles“ geschehene Unrecht in Form von 2 Fehlurteilen ungeschehen machen
und
- künftige Vorfälle dieser Art auf legislativ / juristischer und disziplinarischer Ebene verhindern / unterbinden. Dazu haben Sie nunmehr anhand meiner detaillierten Schilderungen / Fragenpunkte etc. genug Beweis und Anlass erhalten.

Letztlich relevanter als der unverbindliche Meinungsaustausch auf dieser Webpage ist, welche Handlungsfolgen auf der praktischen Seite aus den geschilderten Sachverhalten für Sie folgen.
Sofern Sie Diensteide auf Bundes- / Landesverfassung geschworen haben, obliegt es keineswegs nur subjektiven Einschätzungen/ Sympathieerwägungen was Sie tun wollen oder müssen.
Verfassungswidrigen Sachverhalten / Rechtsbrüchen etc. haben Sie nachzugehen und den Pflichten Ihres Amtes gemäß zu handeln
- völlig unabhängig von nebenrangigen Gesichtspunkten wie politischen Opportunitäten, Fraktionszwängen, "Befangenheiten" durch persönliche Freundschaftsverhältnisse etc.

Nur Beamtete / dienstlich Vereidigte, die diesen freiwillig übernommenen Dienstpflichten jederzeit praktisch Folge leisten, sind auch würdig, die Ihnen übertragenen Befugnisse / Machtausübungen im Amte zu bekleiden.

Was den "Einzelfall " angeht :
Soll ich nunmehr davon ausgehen, dass Sie der Auffassung sind, dass auch dann, wenn ich jedes Detail meiner Schilderung beweisen kann, Sie es als korrekte Staatshandlung bewerten, wenn weiterhin diese "Bußgeldforerung" gegen mich erhoben wird ?
Eine weitere Verweigerung einer von Ihnen zu gebenden klipp+klaren NEIN-Antwort dazu würde ich wohl als eine Bejahung dieses unerhörten Abzockvorganges bewerten müssen.

Mit freundlichen Grüßen

NW

Portrait von Andreas Dressel
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr NW,

ich habe Ihr Ansinnen sehr wohl richtig verstanden - und bleibe mit zahlreichen Kollegen aus dem Eingabenausschuss trotzdem bei meiner Auffassung, insbesondere was die Verstärkernutzung angeht. Ich kann und will mich zu den Einzelheiten Ihres Falles nicht weiter äußern, da dieses Internetforum nicht dazu da ist, Petitionen des Eingabenausschusses noch nachträglich auseinanderzupflücken. Verstehen Sie das bitte. Ich fordere Sie auf: Wenn Ihnen in allem so viel Ungerechtigkeit wiederfahren ist, wie Sie behaupten, gehen Sie - wie es die Verfassung vorsieht - den Rechtsweg bis zu Ende. Reichen Sie Verfassungsbeschwerde ein. Dann haben Sie und wir alle schlussendlich Klarheit.

Mit Ihrer Aussage (Zitat) "Nun – die Gestapo gibt es nicht . ...Oder NOCH nicht ? Aber es gibt den SOD, der von der Hamburger politischen „Obrigkeit“ mit AD-HOC-Abzockbefugnissen ausgestattet durch Straßen und Parks streift und auf seine Weise für die materielle Existenzvernichtung von „von oben ungeliebten Künstlern“ sorgt." setzen Sie Ihrer Polemik, ihren Behauptungen, ihren Unterstellungen etc. die Krone auf. Das ist unerträglich und auch nicht durch Ihnen möglicherweise widerfahrene Ungerechtigkeiten zu rechtfertigen.

Einen Punkt werde ich losgelöst von Ihrem Fall aufgreifen. Wir werden und müssen im Rahmen der von uns (SPD) geforderten und nun bald in Realisierung befindlichen Stärkung und Dezentralisierung des SOD zu klareren Maßgaben für die Außendienstmitarbeiter kommen. Hier müssen wir auch in die Ausbildung der Kollegen (insbesondere bzgl. der rechtlichen Grundlagen) stärker investieren. Manche Zuspitzung zwischen SOD und Bürger kann man so vermeiden. Und manchmal erreicht man durch eine Ermahnung mehr, als wenn gleich "gezettelt" wird.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Andreas Dressel, MdHB
www.andreas-dressel.de