Frage an Andreas Dressel von Barbara U. bezüglich Jugend
Sehr geehrter Herr Dr. Dressel
Vielen Dank für Ihre Antwort. Dazu noch eine Zusatzfrage:
Es gibt ALG II Bezieher, die die Eingangsvoraussetzungen für die Erzieherausbildung erfüllen und würden gern die berufsbegleitende Ausbildung machen, sind jedoch nicht Bafög- berechtigt.
Warum kann man denen nicht die Möglichkeit geben in einer Kita oder HdJ zu arbeiten und sie wie 1 €-Jobber zu behandeln? Es würden mehr Helfer zur Verfügung stehen, die Stadt würde Geld sparen und die Leute hätten nach Abschluss gute Möglichkeiten, wieder im 1. Arbeitsmarkt zu arbeiten.
Sehr geehrte Frau Uduwerella,
vielen Dank für die erneute Frage.
Über Ihr Interesse an der Erzieherausbildung freue ich mich. Bei dieser Thematik ist es aber leider nicht so einfach, einen so unbürokratischen Weg zu begehen.
Arbeitsgelegenheiten (sog. Ein-Euro-Jobs) nach §16d SGB II sind arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, die an enge Voraussetzungen gebunden sind. Sie dürfen bspw. keine reguläre Beschäftigung verdrängen. Das Gesetz formuliert hier klare Bedingungen, die vom Bundesrechnungshof in den letzten Jahren immer strenger ausgelegt worden sind. Eine Ersetzung von qualifiziertem Personal in Kitas und Häusern der Jugend durch Ein-Euro-Jobber kommt zudem keinesfalls in Betracht. Das widerspricht den gesetzlichen Regeln und unserem Verständnis von Qualität und Wertschätzung der wichtigen Arbeit, die in Kitas und Einrichtungen der Jugendhilfe geleistet wird.
Viele Kitas oder Einrichtungen der Jugendhilfe werden zudem regelhaft von Praktikantinnen und Praktikanten oder jungen Menschen, die ein „Freiwilliges Soziales Jahr“ (FSJ) leisten, verstärkt. In diesem Arbeitsfeld ist es aktuell ja so, dass die Arbeitgeber die Arbeitnehmer zu suchen. Für die jungen Menschen, die vor oder am Anfang ihres Berufslebens stehen, sind Praktika oder FSJ die Gelegenheit, ein Berufsfeld kennenzulernen – oder dieses ist im Rahmen ihrer jeweiligen Ausbildung sogar Voraussetzung oder Pflicht. Die Einrichtungen wiederum – aktuell insbesondere die Kitas – haben die Möglichkeit, Nachwuchskräfte kennenzulernen und eventuell schon an sich zu binden oder sich zumindest als Arbeitgeber zu empfehlen. Von daher sind – neben dem Aspekt der hohen Anforderungen an die Qualifikation - „Helfer“ hier nicht das Thema.“
Im dem von Ihnen geschilderten Fall der ALG II Bezieher würde ich eher prüfen, aus welchem Grund keine Bafög Berechtigung vorliegt und unter welchen Bedingungen evtl. doch eine Ausbildung erfolgen kann. Vielleicht gibt es neben dem Bafög auch noch andere Möglichkeiten. Zu denken wäre bspw. an einen Weiterbildungsgutschein. In jedem Fall sollte das mit dem zuständigen Jobcenter besprochen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Andreas Dressel