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Frage von Klaus-Peter S. •

Frage an Andreas Dressel von Klaus-Peter S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Dressel,

ich habe gerade die aktuelle Liste aller baldigen Notunterkünfte für Flüchtlinge durchgelesen (MOPO 18.09.2014). Auch hier ist Hamburg schon wieder als eine gespaltene Stadt erkennbar! Auffällig ! Das die alleinregierende SPD bei diesem Thema so ängstlich und ungerecht handelt wie vorher die CDU ,stimmt mich nachdenklich und macht wütend! Auch auf dieser langen Liste gibt es wieder keine Flüchtlingsunterkünfte in den privilegierten Stadtteilen! Ausgeklammert wurden Flüchtlingsunterkünfte in: Poppenbüttel, Sasel, Duvenstedt, Rissen, Sülldorf ,Nienstedten, Othmarschen, Groß Flottbek und Blankenese! Ein Schelm , der da noch an Zufälle denkt. Stattdessen werden die ohnehin stark belasteten Stadtteile ohne Rücksicht auf die Problematik immer weiter gefordert! Ob das alternativlos ist bezweifele ich! Das wird die SPD uns Bürgern noch eingehend im baldigen Bürgerschaftswahl überzeugend erklären müssen. Ich denke,dass es nun wirklich überfällig ist, auch die privilegierten Stadtteile an die gemeinschaftliche soziale Aufgabe in der Hansestadt zu erinnern und konsequent heranzuführen . Wenn nicht jetzt, wann dann? Sind diese Stadtteile denn nicht so weltoffen und tolerant wie das übrige Hamburg? Wann setzt die SPD auch in den besser gestellten Stadtteilen endlich die Unterbringung von Flüchtlingsunterkünften durch?

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Peter Steinberg

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Steinberg,

vielen Dank für Ihre Mail.

Die von Ihnen erwähnte Karte aus der Hamburger Morgenpost ist mir bekannt und ich muss Ihnen sagen, dass diese Karte die Situation leider nicht umfassend widergibt. Nicht verzeichnet sind die Standorte für die zentrale Erstaufnahme, wie zum Beispiel die Station in der Schnackenburgallee in Stellingen mit über 1000 Plätzen. Die derzeitige Situation ist eine große Herausforderung für alle Beteiligten. Der Hamburger Senat handelt ausschließlich auf Grundlage verfügbarer Flächen, ganz unabhängig davon in welchen Stadtteilen diese Flächen zur Verfügung stehen. Bitte seien Sie versichert, dass der Senat jede freie Fläche die ihm zur Verfügung steht auch nutzt, egal in welchem Stadtteil diese zur Verfügung stehen. Als Beispiel möchte ich hier die Flüchtlingsunterkünfte im Volksdorfer Grenzweg in Volksdorf und die Sophienterrassen in Harvestehude nennen. Hier wurde auch auf sog. "privilegierte Stadteile" zurückgegriffen. Jenseits der aktuellen Notmaßnahmen möchte ich jedoch sagen, dass wir - und auch ich konkret - die soziale Balance dieser Maßnahmen sehr sorgfältig im Auge habe. Und da sicher in den nächsten Monaten/Jahren auch weitere Flächen in Rede stehen (denn der Zustrom wird ja absehbar nicht sinken), bin ich zufrieden, dass der Senat im Bundesrat eine Änderung des Baurechts auf den Weg gebracht hat, mit der auch die Inanspruchnahme von Außen- und Gewerbegebieten befristet erleichtert wird (nähere Infos s.u.). Damit werden auch andere Flächen in sog. besseren Quartieren möglich, die planungsrechtlich bisher nicht gingen.

Im Hinblick auf Ihren Vergleich mit dem CDU Vorgängersenat möchte ich darauf hinweisen, dass der CDU Senat durchgängig mit sinkenden Flüchtlingszahlen konfrontiert war, was ihn dazu bewogen hatte, zahlreiche Flächen abzubauen. Diese Flächen fehlen jetzt natürlich. Der Hamburger Senat und auch wir, die Abgeordneten der SPD-Bürgerschaftsfraktion, engagieren uns aktiv gegen Ausländerfeindlichkeit, fördern ehrenamtliches Engagement im Bereich der Flüchtlinge in Hamburg und realisieren eine zeitnahe Beschulung der Flüchtlinge im Schulalter.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr
Andreas Dressel

P.S.: Hier die Infos zur Senatsinitiative von letztem Freitag

Einstimmiger Beschluss im Bundesrat: Einrichtung von Flüchtlingsunterkünften wird erleichtert
Hamburger Initiative zur Änderung des Baurechts findet breite Unterstützung

Der Bundesrat hat heute auf Initiative Hamburgs einen Gesetzentwurf zur Änderung baurechtlicher Vorschriften einstimmig angenommen. Vor dem Hintergrund steigender Flüchtlingszahlten stehen alle Länder und Kommunen vor der schwierigen Aufgabe, Menschen, die hier Schutz suchen, schnell eine würdige und sichere Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Besonders in Stadtstaaten und Ballungszentren mit einem ohnehin angespannten Wohnungsmarkt wird dies zunehmend problematisch. Hinzu kommt, dass eine zeitnahe Nutzung geeigneter Flächen oft an planungsrechtlichen Vorschriften scheitert oder stark verzögert wird. Der vom Bundesrat angenommene Gesetzentwurf schafft die dringend benötigte Flexibilität bei der Bauplanung. Zeitlich befristet bis Ende 2019 soll die kurzfristige Errichtung von Unterkünften im unbeplanten Innenbereich, in so genannten Außenbereichsinseln und in Gewerbegebieten erleichtert werden. Der Entwurf, dem sich die Länder Bremen und Baden-Württemberg angeschlossen haben, sieht ein vereinfachtes Verfahren zur Änderung der kommunalen Bauleitpläne vor. Dies betrifft sowohl Neubauten als auch Containersiedlungen und Umbauten an bestehenden Gebäuden. Da die Unterbringungskapazität für Flüchtlinge regional verschieden ist, sieht der Hamburger Gesetzentwurf auch eine Länderklausel vor. Damit kann jedes Land selbst bestimmen, ob von den erleichternden Regelungen Gebrauch gemacht werden soll. Hamburgs Erster Bürgermeister Olaf Scholz erklärte: "Schutz vor politischer Verfolgung zu bieten ist eine Pflicht der Demokratie. Wir müssen schnell tragfähige Lösungen finden, um denen, die zu uns kommen, zumutbare Unterkünfte bieten zu können, ohne von unseren eigenen Vorschriften daran gehindert zu werden".