Frage an Andreas Dressel von Susanne B. bezüglich Verbraucherschutz
Es werden GesetzlicheÄnderungen an meiner( sowie meinen Vorsorge für meine Kinder) Beteiligung an Bewertungsreserven bei der Lebens-/ Rentenversicherung diskutiert.Setzen Sie sich dafür ein, das dieses Gesetzes Vorhaben, das Verbrauerschützer als unverschämte Enteignung der Versicherungsnehmer bezeichnen, gestoppt wird.
mit freundlichen Gruß
S.Büttner
Sehr geehrte Frau Büttner,
für Ihre Anfrage, deren Beantwortung in meinem Büro leider etwas untergegangen war, möchte ich mich bedanken. Immerhin ermöglicht es mir, den neuen Sachstand einzubeziehen.
Ihr Anliegen bezieht sich auf eine Anfang November 2012 beschlossene Regelung, die u.a. eine Kürzung der Beteiligung ausscheidender Versicherungsnehmer von Lebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen an den sogenannten Bewertungsreserven vorsah.
Der Hamburger Senat hat sich maßgeblich dafür eingesetzt, dass diese vom Bundestag beschlossene Regelung wieder zurückgeführt wird, so dass die Interessen aller Versicherten Berücksichtigung finden und nicht nur diejenigen, deren Ansprüche in den nächsten 3 Jahren fällig werden. Der Bundesrat hat mit Unterstützung Hamburgs den Vermittlungsausschuss zu diesem Gesetz angerufen, mit dem Ziel, dass die Belastung der aktuellen Niedrigzinsphase nicht einfach auf die Versicherten abgewälzt werden kann. Nachdem sich der Vermittlungsausschuss mit dem Gesetz befasst hat, wurde schließlich mit Zustimmung Hamburgs ein Kompromiss gefunden, der u.a. vorsieht, dass die Kürzung der Beteiligung ausscheidender Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven in Zukunft unterbleiben muss. Diesem Kompromiss haben mittlerweile sowohl Bundesrat als auch Bundestag zugestimmt. Somit müssen die Lebensversicherer ihre Kunden auch weiterhin nach der bestehenden Regelung an den Bewertungsreserven beteiligen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Andreas Dressel