Frage an Andreas Dressel von Klaus M. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Sehr geehrter Herr Dr. Dressel,
Das Bundesland Hamburg ist sehr stark verschuldet. Der Schuldendienst verhindert in beträchtlichem Umfang Leistungen der öffentlichen Hand für das Gemeinwesen und an die Bürger. Die Flucht in Umschuldungen schafft keinerlei neuen politischen Handlungsspielraum. Deshalb:
1. Werden Sie sich erkennbar dafür einsetzen, die aktuellen Schulden zurückzuzahlen? Ab welchem Haushaltsjahr wollen Sie einen ausgeglichenen Jahreshaushalt (ohne Nettoneuverschuldung) erreichen und
2. mit welchem Jahreshaushalt wollen Sie beginnen, die Schulden zu tilgen?
3. Werden Sie zum Zwecke der Schuldentilgung auch die weitere Erhöhung von Steuern und Abgaben hinnehmen oder gar befürworten? Wenn ja - welche und in welchem Umfang?
4. Sind Sie schließlich bereit, zugunsten des staatlichen Schuldenabbaus (auch) eine beträchtliche Inflationsrate in Kauf zu nehmen oder gar zu fördern?
Für eine sachbezogene Antwort wäre ich IHnen sehr verbunden!
Klaus Moerler
Sehr geehrter Herr Moerler,
gerne nehme ich zu den einzelnen Punkten Stellung:
1. Wir müssen den Haushalt konsolidieren. Es gilt der Grundsatz: Wer nicht immer sparsam ist, muss irgendwann Sparpolitik machen. Genau das ist jetzt passiert. Man muss mit größter Beharrlichkeit dafür sorgen, dass wir mit unserem Geld auskommen. Unser Ziel ist es im Jahr 2020 die Schuldenbremse einzuhalten. Das bedeutet, dass wir in dem Jahr einen ausgeglichenen Haushalt haben. Um dieses Ziel zu erreichen wollen wir die jährliche Steigerung der Betriebsausgaben auf 1 Prozent begrenzen. Damit wird es möglich sein den Haushalt zu sanieren.
2. Wir müssen im Jahr 2020 einen ausgeglichen Haushalt haben. Denn die Verfassung verbietet uns dann neue Schulden zu machen. Inwiefern danach eine Schuldentilgung notwendig und sinnvoll ist kann ich Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen. Aber allein der Umstand, dass wir keine neuen Schulden aufnehmen, wird uns finanzpolitischen Spielraum eröffnen.
3. In Hamburg selbst sind keine Erhöhungen von Steuern oder Abgaben geplant. Wir befürworten die Wiedereinführung der Vermögensteuer. Entsprechende Anträge haben wir auch in der Bürgerschaft wiederholt eingebracht. Dabei sollen die oberen 5 Prozent der Vermögen erfasst werden und ein bundesweites Einnahmevolumen von 15 Milliarden Euro gewährleistet werden. Auch die Anhebung der Spitzensteuersätze von derzeit 42 Prozent halten wir für gerecht. Es entspricht dem solidarischen Gedanken, wenn diejenigen, die mehr verdienen auch mehr zur Finanzierung der Staatsaufgaben beitragen. Beides sind aber Steuerabgaben, die auf Bundesebene beschlossen werden müssen. Wir können uns dafür nur im Bundesrat einsetzen.
4. Zum Schuldenabbau gibt es nur drei Möglichkeiten: die strikte Ausgabensenkung und Einnahmensteigerung, die Inflation und den Staatsbankrott. Da die letzte Variante ausscheidet kommen nur noch die beiden ersten in Frage. Eine beträchtliche Inflation, die ja nicht nur die Staatsschulden tilgt, sondern auch die privaten Sparbeträge der Bürgerinnen und Bürger, ist ebenfalls abwegig. Aber eine Ausgabensenkung alleine wird vermutlich nicht ausreichen, so dass auch die Einnahmeseite angeschaut werden muss (siehe 3.). Inwieweit eine etwas höhere Inflation als wir sie in Deutschland in den letzten 20 Jahren erlebt haben, diese Anstrengungen unterstützen kann, wird sicher diskutiert werden. Klar ist aber auch: Diese sollte aber allenfalls nur leicht über dem derzeitigen Inflationsniveau liegen, um die Ersparnisse der Bürgerinnen und Bürger nicht zu gefährden.
Beste Grüße
Ihr
Dr. Andreas Dressel MdHB