Freundlich lächelnder Mann Anfang Vierzig mit Krawatte.
Andreas Deuschle
CDU
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Frage von Bertram B. •

Frage an Andreas Deuschle von Bertram B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Hallo Herr Deuschle,

was ist Ihrer Meinung nach der Grund, warum die TTIP-Verhandungen geheim durchgeführt werden? Sind Sie für oder gegen das Abkommen TTIP? Finden Sie in Ordnung, dass Staaten mit TTIP von Konzernen auf Schadenersatz verklagt werden können, wenn Gesetze oder Verordnungen deren Gewinnerzielungsmöglichkeiten einschränken?

Freundlich lächelnder Mann Anfang Vierzig mit Krawatte.
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr B.,

es ist gängige internationale Praxis, dass die Verhandlungen zunächst intern geführt werden. Die Europäische Kommission hat jedoch alle wesentlichen Dokumente veröffentlicht.
Die Europaabgeordneten und Bundestagsabgeordneten haben nun Zugang zu allen Dokumenten.

Die USA sind der wichtigste Handelspartner Baden-Württembergs. Daher sehen wir Chancen. Wir haben unsere Positionen allerdings klargemacht. Es darf nicht zu einer Absenkung der hohen Standards im Bereich der Lebensmittelsicherheit, der Umweltgesetzgebung sowie der Arbeitnehmerrechte kommen. Überdies darf das Recht der Mitgliedstaaten, über die öffentliche Finanzierung der Daseinsvorsorge, der Gesundheitssysteme und des Kulturbereichs zu entscheiden, darf nicht angetastet werden. Eine endgültige Bewertung von TTIP kann erst dann erfolgen, wenn ein konkretes Verhandlungsergebnis vorliegt.

Die Sorge, dass für Unternehmen nun Sonderklagerechte geschaffen werden nehme ich sehr ernst. Die Befürchtung, dass Investitionsschutzklagen angestrengt werden können, sofern sich Änderungen des gesetzlichen Rahmens negativ auf die erwarteten Gewinne von Unternehmen auswirken, trifft dabei jedoch nicht zu. Geschmälerte Gewinnprognosen stellen keinen Klagegrund dar. Stattdessen muss im Rahmen einer Investitionsschutzklage der Nachweis geführt werden, dass das klagende Unternehmen durch den Staat, in dem es investiert hat, im Vergleich zu anderen Unternehmen derselben Branche gezielt benachteiligt oder gar entschädigungslos enteignet wurde.

Ich begrüße, dass die Europäische Kommission nun einen gangbaren Vorschlag für ein öffentliches und transparentes Investitionsgerichtssystem gemacht hat, das bereits in das CETA-Abkommen übernommen wird. Der Vorschlag sieht vor ein öffentliches, bilaterales Gericht für Investionsstreitfälle einzurichten. In erster Instanz setzt sich das Gericht aus 15 Richtern zusammen. Je 5 Richter werden von der EU und den USA entsandt auf weitere 5 Richter aus Drittstaaten müssen sich die Vertragsparteien gemeinsam einigen. Als Richter benannt werden können nur Personen, die über die ausreichenden Qualifikationen verfügen, um auch in vergleichbaren internationalen Gerichtshöfen Recht zu sprechen. Zudem soll eine zweite (Berufungs-) Instanz eingerichtet werden. Dieses ist mit 6 Richtern besetzt (2xEU, 2xUSA, 2xDrittstaat).

Mit freundlichen Grüßen

Andreas Deuschle MdL

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