Freundlich lächelnder Mann Anfang Vierzig mit Krawatte.
Andreas Deuschle
CDU
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Frage von Frank S. •

Ist die Verlautbarung der L-Bank richtig (und ernst gemeint) das man auf Fördermittel zum Zwecke einer energetischen Gebäudesanierung derzeit „mindestens“ (sic!) 1 Jahr in BaWü warten muss?

Sehr geehrter Herr Deuschle,

gemäß Verlautbarung der zuständigen Administrierungsstelle für Förderprogramme des Landes BaWü, der L-Bank müssen Antragsteller für energetische Sanierungen bei Wohnungseigentümergemeinschaften derzeit „mindestens“ (sic!) 1 Jahr warten bis die Bewilligungen erteilt werden. Wenn sie denn dann überhaupt erteilt werden. Also Antrag jetzt im September 2024, Bewilligung (vielleicht) im September 2025, erst dann können verbindliche Aufträge erteilt werden, Ausführungen dann frühestes in 2026. Energieeinsparungen gerade im Sektor „Gebäude“ sollen ansonsten nicht schnell genug gehen, die Bauwirtschaft leidet unter der derzeitigen Konjunktur und Sie bzw. Ihre Landesregierung haben solche Vorstellungen? Es wird wohl keiner Aufträge erteilen, wenn er nicht zumindest verlässlich und verbindlich darauf verlassen kann, das die Fördermittel, wann auch immer bewilligt werden.

Freundlich lächelnder Mann Anfang Vierzig mit Krawatte.
Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr S.

vielen Dank für Ihre Nachricht! 

Das Landeswohnraumförderprogramm ist – insbesondere auch mit der Weiterentwicklung zur seit 1. Juni 2022 gültigen VwV-Wohnungsbau BW 2022 – bereits heute äußerst attraktiv, zielorientiert und effektiv ausgerichtet. Dies belegen sowohl die hohe Nachfrage als auch die Förderergebnisse.

Die Beliebtheit der Fördermöglichkeiten, zu denen auch die Modernisierungsförderung für Wohnungseigentümergemeinschaften zählt, führt allerdings dazu, dass die zur Verfügung stehenden Gelder immer wieder ausgereizt sind. Daher kommt es auch in diesem Jahr in allen Förderlinien zu längeren Wartezeiten bei der Bewilligung, obwohl wir das Bewilligungsvolumen erneut deutlich erhöht haben. 

Denn mit 580 Millionen Euro an Fördermitteln allein in diesem Jahr nehmen wir als Land so viel Geld für Wohnraumförderung in die Hand wie seit 1993 nicht mehr. Allein schon gegenüber der vergangenen Legislaturperiode haben wir die Mittel für die Landeswohnraumförderung praktisch verdoppelt. 

In Anbetracht der hohen Nachfrage haben wir das Landeswohnraumförderprogramm außerdem praktikabel, transparent und fair ausgestaltet. So führen wir das Förderprogramm – anders als es der Bund bei seinen Förderprogrammen praktiziert – ununterbrochen fort. Das heißt, es werden weiterhin Anträge entgegengenommen, bearbeitet und bewilligungsreif gestellt. Sie haben damit einen gesicherten Platz in der Reihenfolge, nach der weitere Bewilligungen ausgesprochen werden, sobald jeweils Mittel zur Verfügung stehen. Damit können die Antragstellenden sowohl von den aktuellen und künftigen Bewilligungsvolumina als auch von möglichen Verstärkungen profitieren. Genauso wird daran festgehalten, das Bewilligungsvolumen grundsätzlich nicht separat für einzelne Förderlinien, sondern für die Gesamtheit an Förderzweigen zur Verfügung zu stellen und Bewilligungen nach der Rangfolge der Bewilligungsreife auszusprechen.

Insofern haben wir einen Rahmen gesetzt, der bei der Wohnraumförderung die Möglichkeiten zugunsten der Antragssteller voll ausschöpft.

Freundliche Grüße
Andreas Deuschle

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