Frage an Andreas Büttner von Thomas I. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Büttner,
entsprechend der Rechtsvorschrift "Rundschreiben zum Gesetz zur Änderung beamten- und richterrechtlichen Vorschriften vom 21. Dezember 1998 (GVBl. I S.234)" wird bei der Festsetzung des Altersteilzeitzuschlages eine pauschale Kirchensteuer in Höhe von 8% der Lohnsteuer abgezogen, unabhängig davon, ob eine Kirchenmitgliedschaft besteht oder nicht.
Eine derartige Pauschale wird bei entsprechenden Arbeitern und Angestellten im öffentlichen Dienst jedoch nicht abgezogen.
Der Petitionsausschuß des Bundestages hat sich im Juli 2007 mit diesem Problem befasst und ist zu der Auffassung gelangt, dass die pauschale Kirchensteuer bei den Altersteilzeitbezügen gestrichen werden sollte (siehe Anlage). Diese Auffassung wurde auch den Landesvolksvertretungen zugeleitet.
Ist es geplant, Veränderungen in der Gesetzgebung des Landes Brandenburg entsprechend der Empfehlung des Petitionsauschusses vorzunehmen ?
Welche Position bezieht Ihre Fraktion zu dieser Frage und wäre die Fraktion bereit, eine entsprechende Gesetzesänderung einzubringen ?
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Illing