Andreas Audretsch
Andreas Audretsch
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Karsten R. •

Sehr geehrter Herr Audretsch, jährlich verlieren 10tausende Trennungskinder den Kontakt zu einem Elternteil aufgrund manipulativen Verhaltens des/der Ex-PartnerIn. Was planen Sie dagegen?

Laut Dr. Stefan Rücker, Koordinator der PETRA-Studie Kindeswohl und Umgangsrecht im Auftrag des Bundesfamilienministeriums, ist etwa jedes 5 Trennungskind von induzierter Eltern-Kind-Entfremdung betroffen. Finalisiert verlieren sie den Kontakt zu einem Elternteil vollständig, was für sie oft gravierende Beeinträchtigungen ihrer Persönlichkeitsentwicklung nach sich zieht. Eine eingeschränkte Beziehungsfähigkeit mündet in hohen transgenerationale Wiederholungsraten. Die Fachwelt spricht von psychischem Kindesmissbrauch mit nicht minder schweren Konsequenzen als bei physischer Gewalt.
Die Experten-Anhörung vor dem Rechts-Ausschuss mahnte bereits im November 2019 dringlichen Reformbedarf im Familienrecht an.

Andreas Audretsch
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Frage.

Die Entscheidungen, die Richterinnen und Richter in familienrechtlichen Verfahren treffen, haben erhebliche Auswirkungen auf das Leben von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien. Aus diesem Grund machen wir uns als Grüne Bundestagsfraktion schon lange dafür stark, die Qualitätssicherung in familienrechtlichen Verfahren zu gewährleisten. Hier können Sie das gerne genauer nachlesen: Drucksache 19/8568 (bundestag.de).

Bei der Qualitätssicherung muss angesetzt werden, damit am Ende eines Verfahrens die bestmögliche Entscheidung für das Kind steht. Ein wichtiger Baustein dafür ist die Fortbildung von Richterinnen und Richtern.  Kein Mensch versteht, dass z. B. Fachanwältinnen und Fachanwälte, Fachärzte und Fachärztinnen selbstverständlich zur Fortbildung verpflichtet sind, nicht aber Richterinnen und Richter. Genau diese gesetzliche Verankerung eines Fortbildungsanspruches für Familienrichterinnen und Familienrichtern wird diese Wahlperiode kommen. Wir werden in familiengerichtlichen Verfahren außerdem den Kinderschutz und das Prinzip der Mündlichkeit der Verhandlungen stärken.

Zusätzlich ist es für uns als Grüne wichtig, dass Kinder, Jugendliche und ihre Familien die Möglichkeit haben, sich mit Fragen, Verfahrensproblemen oder Beschwerden an Ombudsstellen wenden zu können. Ombudsstellen klären unabhängig über rechtliche Sachlagen, Einzelansprüche und Optionen auf und können gegenüber dem Jugendamt bzw. Jugendhilfeträger vermitteln. Sie können die Betroffenen in einem Gerichtsverfahren unterstützen und dabei helfen, strukturelle Machthierarchien und -asymmetrien auszugleichen.

Wie Sie natürlich selbst wissen, hat jeder einzelne Fall seine eigenen Herausforderungen. Eine davon kann der fehlende Kontakt zu einem Elternteil sein. Andere Herausforderungen können Kontakt trotz Gewalt in der Familie sein oder Alleinerziehende denen abgesprochen wird, sich ausreichend um ihre Kinder kümmern zu können, wie auch die aktuelle Hammer-Studie zeigt.

 Politik kann und muss die Rahmenbedingungen schaffen, damit im Falle von hochkonflikthaften Sorge- und Umgangsstreitigkeiten am Ende die beste Entscheidung für das Kind steht. Dafür setze ich mich ganz persönlich ein. Die Entscheidung liegt am Ende bei den Gerichten.

 

Herzliche Grüße

Andreas Audretsch

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