Andreas Audretsch
Andreas Audretsch
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Uwe C. •

Warum verweigern Ihre Partei und auch Sie, den Bürgern in diesem Land, dass im Grundgesetz verankerte Recht auf die Durchführung von Volksabstimmungen?

Im Grundgesetz steht Im Artikel 20 Absatz 2:

" Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.".

Dort steht eindeutig "und" und nicht "oder" vor dem Wort Abstimmungen, also nicht nur einmal bei Wahlen!

Warum verweigern Sie und Ihre Partei den Bürgen dieses Recht?

Haben Sie Angst davor, dass, wenn die Mehrheit des Volkes es will, Entscheidungen der Politiker "kippen" könnten?

Andreas Audretsch
Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr C.,

vielen Dank für Ihre Frage. Als Grüne stärken wir die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern. Freiheitsrechte sind für uns seit der Gründung und bis heute von größter Bedeutung.

Der Kern unserer repräsentativen Demokratie sind Wahlen. Durch sie wird gewährleistet, dass die jeweils aktuelle Regierung durch eine Mehrheit der wählenden Bevölkerung gestützt wird. Sollte die Regierung sehr viele schlechte Entscheidungen treffen, müssen die beteiligten Parteien bei der nächsten Wahl dafür mit entsprechenden Wahlergebnissen rechnen und eine neue Regierung kann die Entscheidungen wieder rückgängig machen.

Wir als Grüne stehen für mehr Bürgerbeteiligung. Zum Beispiel durch Bürgerräte. Das Instrument der Bürgerräte ist mittlerweile auch auf Bundesebene etabliert. Seit 2019 gab es zehn solcher Bürgerräte. Das begrüße ich sehr und hoffe, dass dieses Instrument weiterhin die politischen Debatten bereichert.

Mit besten Grüße

Andreas Audretsch

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