Frage von Uwe C. • 15.09.2024
Warum verweigern Ihre Partei und auch Sie, den Bürgern in diesem Land, dass im Grundgesetz verankerte Recht auf die Durchführung von Volksabstimmungen?
Im Grundgesetz steht Im Artikel 20 Absatz 2:
" Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.".
Dort steht eindeutig "und" und nicht "oder" vor dem Wort Abstimmungen, also nicht nur einmal bei Wahlen!
Warum verweigern Sie und Ihre Partei den Bürgen dieses Recht?
Haben Sie Angst davor, dass, wenn die Mehrheit des Volkes es will, Entscheidungen der Politiker "kippen" könnten?
Antwort ausstehend von Andreas Audretsch Bündnis 90/Die Grünen