Frage an Andrea Ursula Asch von Birgit J. bezüglich Gesundheit
Wissenschaftler haben in Workshops beim Robert Koch-Institut festgestellt, dass es hohen Forschungsbedarf zur durch Zeckenstiche übertragenen Lyme-Borreliose (LB) gibt. Diese bakterielle Infektionskrankheit verläuft häufig chronisch und kann zur Erwerbsunfähigkeit führen. Bislang gibt es keinen Impfstoff, um sich zu schützen, keine zuverlässige, standardisierte Diagnostik und auch keine sicher heilende Therapie.
Die Wissenschaftler schreiben im Bundesgesundheitsblatt (2008, Springer Medizin Verlag, 1329-1339), dass diese public-health relevante Infektion bislang nicht die nötige Beachtung gefunden habe und plädieren für eine bundesweite Meldepflicht.
Gegen die bundesweite Meldepflicht wird jedoch seitens BMG argumentiert, dass eine
Infektion mit Borrelia burgdorferi nicht von Mensch zu Mensch übertragen wird. Diese Argumentation ist höchst fragwürdig, da beispielsweise weder das FSME-Virus (Krankheit:
Frühsommer-Enzephalitis), noch Coxiella burneti, der Erreger des Q-Fiebers, von Mensch zu Mensch übertragen wird. Dennoch sind beide, ebenfalls u. a. von Zecken übertragenen Infektionen in allen Bundesländern meldepflichtig. Inzwischen haben nicht nur die neuen Bundesländer längst die Meldepflicht für Borreliose eingeführt, sondern auch Saarland und Rheinland-Pfalz.
Meine Frage: Was werden Sie unternehmen, um die Lyme-Borreliose in NRW im Rahmen einer Änderung der LVO (IfSG) meldepflichtig zu machen?
Sehr geehrte Frau Jürschik-Busbach,
die Meldepflicht für Infektionskrankheiten ist nützlich, wenn sie frühzeitig Informationen über Erkrankungen liefert, gegen die dann Maßnahmen ergriffen werden können, sodass eine weitere Ausbreitung oder weitere Ansteckungen verhindert werden. Die Lyme-Borreliose ist aber keine Krankheit, die von Mensch zu Mensch übertragen wird. Und auch einen Impfschutz gibt es nicht. Während die Ansteckung von Mensch zu Mensch hier keine Gefahr darstellt, ist es eine nicht rechtzeitig erkannte Borreliose die größte Gefahr. Eine rechtzeitig erkannte Borreliose ist mit Antibiotika therapierbar.
Eine Meldepflicht der Borreliose in NRW würde den Betroffenen nicht helfen. Letztlich geht es darum, die Krankheit zu verhindern - das kann im Fall der Borreliose eine Meldepflicht in keiner Weise leisten. Deswegen sind wir der Meinung, dass die Konzentration auf den Bereich der Aufklärung, der Prävention, hier den besten Schutz darstellt.
Auch das Robert-Koch-Institut zieht in seinem epidemiologischen Bulletin vom April dieses Jahres zu Borreliose-Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen die Schlussfolgerung: "Dies weist eindrücklich auf die Bedeutung einer umfassenden, zielgruppenorientierten Information von Eltern und ihren Kindern zur Aufklärung bezüglich Risikofaktoren und präventiven Maßnahmen hin."
Der nordrheinwestfälische Landtag hat sich im Juli 2011 gegen eine Meldepflicht für Borreliose ausgesprochen. Und auch in den meisten anderen Bundesländern gibt es keine Meldepflicht für Borreliose.
Die Borreliose wird ausschließlich durch Zecken übertragen, was durch eine Meldepflicht nicht zu verhindern ist. Unabhängig davon, wie hoch oder niedrig die Infektionsraten in bestimmten Gebieten sind, gilt: Vor Zecken sollte man sich stets schützen.
Zecken können neben Borrelien auch FSME-Viren, die Erreger der Frühsommer Meningoenzephalitis, übertragen. Für FSME-Erreger besteht eine Meldepflicht. Denn im Gegensatz zur Borreliose gibt es gegen FSME einen Impfschutz. Da vor einer Infektion wirksam geschützt werden kann, ist hier die Meldepflicht sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Asch