Frage an Andrea Ursula Asch von Jürgen H. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrte Frau Asch,
wie ich erfahren habe, will die Landesregierung in NRW, ein Gesetz in den Bundesrat einbringen, dass zum Ziel hat, Langzeitarbeitarbeitslose mit Vermittlungshemmnissen, nach dem SGB IX als Behinderte einzustufen, um auch den letzten Leistungsberechtigten im Alg II in Arbeit zu bringen. Ich selbst war Delegierter der nak und arbeite heute im Armutsnetzwerk mit. Auch die nak hat die Kürzunngen von Ministerin v. d. Leyen, auf den der Antrag bezug nimmt, heftig kritisiert.
Jetzt werden zwar die 1-Euro-Jobs abgeschafft, dafür sollen jetzt Langzeitarbeitslose als "sozial Behinderte" definiert und dann mit Sicherheit auch von den Jobcentern entsprechend behandelt werden.
Wie wollen sie als Regierungspartei einer Minderheitsregierung ein solches Gesetz umsetzen, da ein solches Gesetz in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fällt?
Warum sollen Alg II Leistungsbeziehende mit Vermittlungshemmnissen jetzt zusätzlich nach dem SGB IX und § 16e SGB II behandelt werden und wie soll das umgesetzt werden?
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Habich
www.armutsnetzwerk.de und Redaktion NETZEIT
Sehr geehrter Herr Habich,
vielen Dank für Ihre Zuschrift zum Thema Sozialer Arbeitsmarkt. Zunächst muss ich gestehen, dass ich etwas verwundert war. Denn die von Ihnen erwähnte Bundesratsinitiative gibt es gar nicht. Diese wäre inhaltlich auch überhaupt nicht mit unserer Position vereinbar.
Der Soziale Arbeitsmarkt hat – hier gebe ich Ihnen völlig Recht - gar nichts mit dem SGB IX zu tun. Deshalb fordern wir auch nicht, Menschen, die lange Zeit erwerbslos gemeldet sind, in das Behindertenrecht einzugliedern. Dieses wäre mit uns nicht zu machen. Hier sind wir uns in der ablehnenden Haltung mit Ihnen völlig einig.
Allerdings müssen wir mehr dafür tun, Menschen die schon lange erwerbslos sind, Teilhabechancen auf dem regulären Arbeitsmarkt zu eröffnen. Denn trotz sinkender Arbeitslosenzahlen gibt es auch weiterhin eine Vielzahl von Menschen die aus den unterschiedlichsten Gründen von Langzeiterwerbslosigkeit betroffen sind. Diese Menschen profitieren von der Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Regel nicht. Wir wollen daher Beschäftigungschancen auch für diejenigen Menschen schaffen, die bisher unabhängig von der Konjunkturlage vom allgemeinen Arbeitsmarkt ausgegrenzt werden und bislang keine Chance auf dem ersten Arbeitsmarkt erhalten, da sie scheinbar weniger Leistungsfähig sind, sei es aufgrund von Einschränkungen oder verschiedenen persönlichen oder familiären Problemlagen. Die bestehenden Arbeitsmarktprogramme haben hierauf bisher kaum Rücksicht genommen und sind vorrangig auf leicht und schnell vermittelbare Erwerbslose ausgerichtet.
In unserem Antrag „Arbeit statt Arbeitslosigkeit finanzieren – Beschäftigung neu denken – einen sozialen Arbeitsmarkt für NRW voranbringen“ – auf den Sie ansprechen, fordern wir einen sozialen Arbeitsmarkt im regulären Arbeitsmarkt. Dies ist ein freiwilliges Angebot und umfasst u.a. eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bei tariflicher Entlohnung und tariflichen Standards. Dieses Angebot soll für alle Beschäftigungsbereiche, öffentlich, gemeinnützig und privat eröffnet werden, damit der Soziale Arbeitsmarkt nicht auf eine förderpolitischen Nische reduziert wird, sondern ein Teil des allgemeinen Arbeitsmarktes wird.
Die angedachte Förderung über den sozialen Arbeitsmarkt sieht u.a. einen zeitbegrenzten Beschäftigungszuschuss für die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber und bei Bedarf und auf Wunsch auch eine sozialpädagogische bzw. psychosoziale Betreuung und Begleitung vor.
Zur weiteren Information können Sie unseren Antrag auch online einsehen:
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD15-2211.pdf?von=1&bis=0
Ich hoffe hiermit, das mögliche Missverständnis aufgeklärt zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Asch MdL