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Antwort von Andrea Nahles
SPD
• 02.07.2014

(...) Letztlich gilt der gesetzliche Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, damit sind Auszubildende und Ehrenämtler nicht erfasst. Ausgenommen sind Kinder und Jugendliche im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes, also unter 18 Jahren, ohne Berufsabschluss. (...)

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