(...) Diese unsägliche Unterstellung weise ich mit allem Nachdruck zurück und wundere mich im Übrigen, dass solche abwertenden Fragestellungen auf www.abgeordnetenwatch.de (...) Nur zur Klarstellung: Deutschland ist eine starke, freiheitliche, pluralistische parlamentarische Demokratie, in der die ausdifferenzierte Opposition ihre eigenen Ansichten vertritt und die die Bundesregierung tragenden Koalitionsparteien ihrer Verantwortung gerecht werden, damit Deutschland stabil und rechtssichere regiert wird. Genau dieser demokratische Grundkonsens ist seit jeher der Garant für Sicherheit, Frieden und Wohlstand in Deutschland und damit auch in gewisser Weise in ganz Europa. Eine Verunglimpfung ist dieser Form halte ich daher für inakzeptabel. (...) Zunächst ist festzuhalten, dass dieses Gesetz nicht im Schnellverfahren, sondern einem ganz regulären parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren verabschiedet wurde. Zudem ist zu beachten, dass Deutschland durch das unmittelbar geltende Europarecht zur Durchführung des Zensus 2021 gesetzlich verpflichtet ist und daher entsprechende Vorbereitungen treffen muss. (...) Die Pilotlieferung der Melderegisterdaten an die statistischen Ämter ist für Mitte Januar 2019 geplant, um die Übermittlungswege, Datensicherheit und die Qualität der Datenlieferungen zum Zensus 2021 verlässlich zu testen. (...) Hinzu kommt, dass die Mängel der Datenqualität des letzten Zensus von 2011 zu erheblichen Ungerechtigkeiten z.B. beim kommunalen Finanzausgleich geführt haben. (...) Der vorgesehene Testlauf soll daher sowohl die Übermittlungswege als auch die Qualität der Datenstrukturen sicherstellen. (...) Die beschlossene Regelung hätte ursprünglich in das noch zu erlassende Zensusgesetz 2021 aufgenommen werden sollen. Insbesondere weil das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Zensus 2011 berücksichtigt werden muss, konnte das Zensusgesetz 2021 nicht bis Ende 2018 in Kraft treten. Es war daher notwendig diese Teilregelung im Wege einer Ergänzung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 vorzuziehen. (...) Die von Ihnen geäußerten schwerwiegenden Vorwürfe hinsichtlich einer systematischen Untergrabung der Grund- und Freiheitsrecht durch diese Teilregelung halte ich für völlig überzogen und konstruiert und verweise abschließend auf das genannte einschlägige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das in unserem Rechtsstaat über die Einhaltung eben jener Rechte wacht und an dessen Vorgaben sich jede Bundesregierung zu halten hat und diese Bundesregierung natürlich auch halten wird. (...)
(...) Hierzu wird aber noch Zeit benötigt, die wir mit einer Verlängerung der Übergangsfrist um zwei Jahre gewinnen können. Ohne die beschlossene Übergangslösung stünden viele der kleineren Betriebe in Deutschland vor dem Aus. Ein Aus der Ferkelerzeugung in Deutschland wäre eine Steilvorlage für die Produktion in Ländern mit niedrigeren Standards. (...)
(...) Deshalb fiel die Entscheidung, die Übergangsfrist um zwei Jahre zu verlängern, auch nicht leicht. Allerdings waren es gerade Gründe des Tierwohls, die dazu bewegten. (...)
(...) Die CSU fordert deshalb schon seit Jahren, die gesetzlichen Möglichkeit zu schaffen, damit zumindest denjenigen, die eine doppelte Staatsbürgschaft besitzen, die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden kann. Denn wer sich einer fremden militärischen oder terroristischen Organisation anschließt, hat auch in meinen Augen die Privilegien der deutschen Staatsbürgerschaft verwirkt. (...)
(...) Das alles bedeutet nicht, dass man auf dem rechten oder dem linken Auge blind sein darf. Die schockierenden NSU-Mordserie wurden im Bundestag in zwei Untersuchungsausschüssen intensiv aufgearbeitet und die betroffenen Behörden haben umfangreiche Konsequenzen ergriffen. Aktuell arbeiten wir die Vorfälle und Versäumnisse rund um das extremistische Attentat vom Breitscheidplatz auf. (...)
(...) Neben dem zentralen Aspekt der Finanzierung ist auch der Punkt der Generationengerechtigkeit hier zu beachten. Der Anteil von Rentnerinnen und Rentnern an der Bevölkerung und in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt und die jüngeren Generationen müssen zur Versorgung mehr zur Solidargemeinschaft beitragen als die vorherigen Jahrgänge. So tragen Rentner selbst aktuell nur noch rund 40 Prozent ihrer Leistungsausgaben in der GKV mit ihren Beiträgen, während es 1973 noch circa 73 Prozent waren. (...)