Frage an Andrea Lindholz von Michael S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrte Frau Lindholz
Ein im Schnellverfahren durch den Bundestag geschleustes Änderungsgesetz zum Zensusvorbereitungsgesetz 2021 bestimmt, dass zum Stichtag 13. Januar 2019 alle deutschen Meldeämter umfassende Datensätze zu allen bei ihnen gemeldeten Personen an die statistischen Ämter der Länder übermitteln sollen. Auf diese Daten soll dann das Statistische Bundesamt zentralen Zugriff bekommen. Und diese Daten sind weder anonymisiert noch pseudonymisiert!
Wie haben Sie abgestimmt? Mit dem Schwarzen Block, der die Grund- und Freiheitsrechte systematisch untergräbt, oder gegen den Schwarzen Block und für Bürgerrechte?
Dem Rechtsstaat verbunden und gegen den Überwachungsstaat
M. S.
Sehr geehrter Herr S.,
weder bin ich Mitglied eines Blocks, noch gibt es in der Bundesrepublik Blockparteien. Diese unsägliche Unterstellung weise ich mit allem Nachdruck zurück und wundere mich im Übrigen, dass solche abwertenden Fragestellungen auf www.abgeordnetenwatch.de
zulässig sind.
Nur zur Klarstellung: Deutschland ist eine starke, freiheitliche, pluralistische parlamentarische Demokratie, in der die ausdifferenzierte Opposition ihre eigenen Ansichten vertritt und die die Bundesregierung tragenden Koalitionsparteien ihrer Verantwortung gerecht werden, damit Deutschland stabil und rechtssichere regiert wird. Genau dieser demokratische Grundkonsens ist seit jeher der Garant für Sicherheit, Frieden und Wohlstand in Deutschland und damit auch in gewisser Weise in ganz Europa. Eine Verunglimpfung ist dieser Form halte ich daher für inakzeptabel. Obwohl ich die Art und Weise Ihrer Fragestellung in keiner Weise gutheiße möchte ich kurz antworten.
Ich habe dem sogenannten Zensusvorbereitungsgesetz 2021 gemeinsam mit der CDU/CSU-Bundestagfraktion und der Fraktion der SPD aus gutem Grund zugestimmt. Zunächst ist festzuhalten, dass dieses Gesetz nicht im Schnellverfahren, sondern einem ganz regulären parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren verabschiedet wurde. Zudem ist zu beachten, dass Deutschland durch das unmittelbar geltende Europarecht zur Durchführung des Zensus 2021 gesetzlich verpflichtet ist und daher entsprechende Vorbereitungen treffen muss. Die Bundesregierung musste mit dem Gesetzentwurf die Rechtsgrundlage für eine rechtssichere Datenübermittlung der Meldebehörden an die statistischen Ämter schaffen, die zur Vorbereitung des Zensus 2021 benötigt werden. Die Pilotlieferung der Melderegisterdaten an die statistischen Ämter ist für Mitte Januar 2019 geplant, um die Übermittlungswege, Datensicherheit und die Qualität der Datenlieferungen zum Zensus 2021 verlässlich zu testen. Zusätzlich sollen mit den Daten die Programme zur Durchführung des Zensus 2021 geprüft und weiterentwickelt werden. Auch und gerade in puncto Datensicherheit. Hinzu kommt, dass die Mängel der Datenqualität des letzten Zensus von 2011 zu erheblichen Ungerechtigkeiten z.B. beim kommunalen Finanzausgleich geführt haben. Schon allein deshalb muss hier nachgebessert werden. Der vorgesehene Testlauf soll daher sowohl die Übermittlungswege als auch die Qualität der Datenstrukturen sicherstellen.
Die beschlossene Regelung hätte ursprünglich in das noch zu erlassende Zensusgesetz 2021 aufgenommen werden sollen. Insbesondere weil das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Zensus 2011 berücksichtigt werden muss, konnte das Zensusgesetz 2021 nicht bis Ende 2018 in Kraft treten. Es war daher notwendig diese Teilregelung im Wege einer Ergänzung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021 vorzuziehen.
Die von Ihnen geäußerten schwerwiegenden Vorwürfe hinsichtlich einer systematischen Untergrabung der Grund- und Freiheitsrecht durch diese Teilregelung halte ich für völlig überzogen und konstruiert und verweise abschließend auf das genannte einschlägige Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, das in unserem Rechtsstaat über die Einhaltung eben jener Rechte wacht und an dessen Vorgaben sich jede Bundesregierung zu halten hat und diese Bundesregierung natürlich auch halten wird.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Lindholz MdB