Frage an Andrea Lindholz von Richard R. bezüglich Recht
Bundesregierung überlegt, deutsche IS-Anhänger zurückzuholen ! (... die WELT vom 28.11.18)
Sehr geehrte Frau Lindholz,
die Bundesregierung prüft derzeit gefangene IS-Kämpfer aus Kurdischer Gefangenschaft zurückzuholen !
Wie ist das möglich ?
Diese Leute haben sich bewusst für ein anderes Leben und für den heiligen Krieg gegen die Ungläubigen entschieden, gegen jedwede demokratische Prinzipien.
Sollte dies umgesetzt werden, holen wir uns Terroristen ins Land die nach kurzer Haft lebenslang alimentiert werden müssen.
Welcher tiefe Sinn steckt hinter dieser "Überlegung" ? Wer sich dieser Tage die Sicherung unserer Weihnachtsmärkte anschaut muss sich bei solchen Meldungen an den Kopf fassen.
Wer sich dieser ausländischen Streitmacht anschließt verliert die deutsche Staatsbürgerschaft !
Wie will die Bundesregierung dies dem deutschen Steuerzahler beibringen, der wieder zur Kasse gebeten wird,
Dafür fehlt jegliches Verständnis.
Sollte dies so geschehen, braucht sich die Regierung nicht wundern wenn die Wähler die AfD wählen!
Mit freundlichen Grüßen
R. R.
Sehr geehrter Herr R.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage zum Umgang mit deutschen IS-Anhängern im Ausland. Ihren Unmut kann ich sehr gut nachvollziehen.
Die CSU fordert deshalb schon seit Jahren, die gesetzlichen Möglichkeit zu schaffen, damit zumindest denjenigen, die eine doppelte Staatsbürgschaft besitzen, die deutsche Staatsbürgerschaft entzogen werden kann. Denn wer sich einer fremden militärischen oder terroristischen Organisation anschließt, hat auch in meinen Augen die Privilegien der deutschen Staatsbürgerschaft verwirkt. In dieser Frage werden wir unseren Koalitionspartner weiterhin unter Druck setzen.
Gleichzeitig gilt aber aus gutem Grund das Verbot des Entzugs der Staatsbürgerschaft gemäß Artikel 16 Abs. 1 Grundgesetz: "Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird." Solange nur die deutsche Staatsbürgerschaft besteht, können wir sie also nicht entziehen und die Betroffenen behalten grundsätzlich alle damit einhergehenden Rechte und Pflichten. Deutschland ist ein Rechtsstaat und an diese unveräußerlichen Grundprinzipien gebunden. Hinzu kommt, dass auch Deutschland verlangt, dass ausländische Straftäter von ihren jeweiligen Herkunftsstaaten zurückgenommen werden z.B. im Fall des Tunesiers Sami A. Genauso können auch andere Staaten von uns die Rücknahme deutscher Staatsbürger verlangen. Hier geht es letztendlich auch um die Glaubwürdigkeit Deutschlands auf der internationalen Ebene.
In jedem Fall kann ich Ihre Einwände gut verstehen und versichere Ihnen, dass wir als Unionsfraktion dieses Thema sehr genau verfolgen und unseren bestehenden verfassungsrechtlichen Rahmen ausschöpfen wollen, um die bestmögliche Sicherheit der Menschen in Deutschland zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Lindholz MdB