Wie lange braucht es noch bis auf Bundesebene ein Gesetz zur verfassungsgemäßen Besoldung vorgelegt wird?
Als oberster Dienstherr obliegt es der Innenministerin die Bundesbesoldung zu regeln und gleichzeitig für den Schutz des GG zu sorgen. Seit mehr als 1,5 Jahren besteht nun ein arges Spannungsverhältnis dieser beiden Aspekte. Ich spiele auf das Urteil des BVerfG vom 4.Mai 2020 an, nach dem es auch beim Bund familiäre Konstellationen gibt, wo ein Beamter weniger als ein Hartz IV Empfänger bekommt. Warum ist es dem Bund in 1,5 Jahren nicht möglich ein Gesetz zu erlassen, dass diese Verfassungswidrigkeit behebt.
Der Bund verspielt, wie bereits bei der "temporären" Anhebung der Arbeitszeit Vertrauen.
Das Beamtenverhältnis beruht auf gegenseitigen Vertrauen und Treue auch zur Verfassung.
Ich appelliere an Sie, diesem Thema im Innenausschuss die Bedeutung zu verleihen, die es verdient.
Sehr geehrter Herr K.,
besten Dank für Ihre Anfrage zum Urteil des BVerfG vom 04. Mai 2020. Soweit ich informiert bin, hatte das Bundesverfassungsgericht in diesem Urteil dem originär zuständigen Gesetzgeber des Landes Nordrhein-Westfalen Frist bis zum 31. Juli 2021 gesetzt eine verfassungskonforme Regelung zu treffen. Dieser Vorgabe ist der Landtag in NRW mit dem "Gesetz zur Anpassung der Alimentation kinderreicher Familien sowie zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften" nachgekommen.
Ihren Hinweis auf etwaige Missstände innerhalb des Bundesbeamtentums habe ich mit Interesse zur Kenntnis genommen. Gerne können Sie mir diese konkreten Fallkonstellationen detailliert schildern und ich werde mich anschließend um eine Überprüfung bemühen. Bitte schicken Sie die Fallbeispiele und weitere in diesem Kontext relevante Daten an andrea.lindholz@bundestag.de
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Lindholz MdB