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Andrea Lindholz
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Frage von Sabrina A. •

Frage an Andrea Lindholz von Sabrina A.

Sehr geehrte Frau Lindholz,

in unserem heutigen Sozialkundeunterricht hatten wir uns mit dem Thema "Abgeordnete" beschäftigt. Gegen Ende der Stunde betrachteten wir Ihr Abstimmungsverhalten näher. Dabei fiel uns auf, dass Sie gegen die verpflichtende Kennzeichnung von Gen - Honig sind und für den Anbau von Genmais in der EU. Nun ist meine Frage, welche Beweggründe Sie zu dieser Entscheidung hatten? Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Mit freundlichsten Grüßen

Sabrina Apruzzese

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Antwort von
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Sehr geehrte Frau Apruzzese,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.

Thematisch und inhaltlich deckt sich Ihre Frage zu großen Teilen mit der von Herrn Yannis, weshalb ich gerne auf meine obige, ausführliche Antwort verweisen möchte.

Beide Entscheidungen habe ich mir nicht leicht gemacht. Abzulehnen waren beide Anträge der Grünen, da sie sich aufgrund von diversen Entwicklungen und Entscheidungen auf europäischer Ebene inhaltlich bereits überholt hatten.

Mit dem Antrag zur Genmaislinie 1507 sollte die Bundesregierung aufgefordert werden, den Anbau von Genmais in der EU zu verhindern. Die Situation im Rat der europäischen Landwirtschaftsminister stellte sich jedoch wie folgt dar: Eine große Mehrheit der EU-Agrarminister, unser damaliger deutscher Landwirtschaftsminister Hans-Peter Friedrich ausgenommen, folgte dort der Meinung der Befürworter des Anbaus. Diese berufen sich darauf, dass es trotz jahrelanger Untersuchungen keinen tragfähigen wissenschaftlichen Beweis gibt, der die Bedenken gegen die Maissorte 1507 untermauern könnte. Aufgrund der Mehrheitsverhältnisse konnte Deutschland daher die Einführung der Maissorte im Rat der EU nicht mehr verhindern. Deshalb fasste die Bundesregierung den Entschluss, sich bei der Abstimmung im Rat zu enthalten und sich im Gegenzug dafür einzusetzen, dass bei der Einführung der Maislinie 1507 das sogenannte "Opt-Out"-Verfahren eingesetzt wird. Diese Schutzklausel im Rahmen der EU-Freisetzungsrichtlinie erlaubt es den Mitgliedsstaaten, trotz eines anderslautenden Beschlusses auf europäischer Ebene, die Zulassung genveränderter Pflanzen auf nationaler Ebene zu verbieten. Der Antrag der Grünen-Fraktion war daher bereits zum Zeitpunkt der Abstimmung überholt und deshalb abzulehnen.

Ähnlich stellte sich die Situation beim Antrag der Grünen-Fraktion zur verpflichtenden Kennzeichnung von Gen-Honig dar. Das Europäische Parlament hatte am 15. Januar 2014 beschlossen, dass Pollen nicht als Zutat, sondern als natürlicher Bestandteil einzustufen ist. Damit entfällt eine Kennzeichnungspflicht bei Honig weiterhin. Die Verhandlungen auf EU-Ebene waren längst abgeschlossen bevor die Grünen ihren Antrag stellten.

Sehr geehrte Frau Apruzzese, nochmals vielen Dank für Ihre Frage. Die politische Bildung ist mir ein wichtiges Anliegen. Gerne biete Ihnen daher an, bei Gelegenheit einmal persönlich in Ihrer Schule vorbeizukommen und aus meinem Arbeitsalltag als Bundestagsabgeordnete zu berichten. Wenn Sie bzw. Ihre Schülerinnen und Schüler Interesse an eine persönlichen Gespräch haben, können Sie sich zur Terminabsprache gerne an mein Wahlkreisbüro in Aschaffenburg wenden. Meine Kontaktdaten finden Sie hier: http://www.lindholz.de/kontakt

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Lindholz, MdB

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