
(...) Der Basistarif ist ein branchenweit einheitlicher Tarif in der Privaten Krankenversicherung, der zum 01.01.2009 eingeführt wurde. Er stellt eine neuartige Mischform Mischformenten der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung dar und steht allen Personen offen, die bei seiner Einführung nicht bereits anderweitig krankenversichert waren und für die eine Versicherungspflicht in der privaten Krankenversicherung begründet werden muss. Er muss nach Art, Umfang und Höhe mit den Leistungen der GKV vergleichbar sein, ist hinsichtlich der Kosten auf den GKV-Höchstsatz gedeckelt und steht einem bestimmten Kreis von Berechtigten offen, ohne dass der Versicherer für Vorerkrankungen eine Risikoprämie, Leistungsausschlüsse oder Ähnliches verlangen darf. (...)