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Andrea Bogner-Unden
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Ernst S. •

Warum werden die mit öffentlichen Geldern finanzierten Abi-Prüfungsaufgaben nicht der Öffentlichkeit unentgeltlich zur Verfügung gestellt, sondern zum privatwirtschaftlichen Gewinn an Verlage verkauft

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Ernst S.,

 

herzlichen Dank für Ihre Frage, die mich erreicht hat. 

Es gibt immer wieder überraschende Sachverhalte in der Bildung, die jahrzehntelang unterhalb der Wahrnehmungsschwelle liegen. Daher danke, dass Sie mich darauf aufmerksam gemacht haben. Ich halte die Praxis der exklusiven privatwirtschaftlichen Verwertung von mit Steuergeldern erstellten Aufgaben und Lösungen für die Abiturprüfung für fragwürdig und werde mich dafür einsetzen, dass dies geändert wird. Ich halte sie für ein öffentliches Gut und daher sollten sie unter eine offene Bildungslizenz gestellt werden.

Wie geschrieben werde ich mich dafür einsetzen, dass diese gelebte Praxis geändert wird (zusammen mit meiner Fraktion) und freue mich über Unterstützer:innen darin.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Andrea Bogner-Unden

 

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Ernst S.,

 

eine kleine Ergänzung noch, die wir vom Kultusministerium erhalten haben:

Das Kultusministerium stellt landeseinheitlich die Prüfungsaufgaben für die schriftliche Abiturprüfung. In den KMK-Abiturfächern (Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch) werden Aufgaben vom Institut zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen (IQB) in Berlin für den ländergemeinsamen Aufgabenpool erstellt. Baden-Württemberg wählt Aufgaben aus diesem Pool für den Einsatz im Abitur in Baden-Württemberg aus.

Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW) stellt den Schulen die eingesetzten Aufgaben nach Beendigung der schriftlichen Abiturprüfung zur Verfügung. Von den Lehrkräften der Abschlussklassen können diese Aufgaben im Unterricht und zur Vorbereitung auf die Abiturprüfung genutzt werden. Zudem veröffentlicht das IQB eingesetzte Aufgaben des ländergemeinsamen Aufgabenpools, vorausgesetzt, es liegen für die urheberrechtlich geschützten Materialien, die den Aufgaben zugrunde liegen, die entsprechenden Nutzungsrechte vor.

 

Maßgeblich für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Prüfungsaufgaben ist das Urheberrechtsgesetz. Eine Rechteübertragung, die durch das Land gewährt wird, kann sich aus urheberrechtlichen Gründen nur auf die Teile der Aufgaben beziehen, an denen dem Land das Nutzungsrecht zusteht. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat eine landesweite Vor-Ort-Zuständigkeit für die urheberrechtliche Zustimmung zur Veröffentlichung von Prüfungsaufgaben. In den Vereinbarungen mit den Verlagen wird u. a. geregelt, dass sich die Nutzungsrechte nur auf die Teile beziehen, an denen dem Land ein alleiniges Nutzungsrecht zusteht, nicht jedoch auf die enthaltenen urheberrechtlich geschützten Fremdtexte. Die Nutzungsrechte an den Fremdtexten sind insoweit durch den Schulbuchverlag beim jeweiligen Rechteinhaber zu erwerben.

 

Wir hoffen Sie sind mit der Antwort zufrieden und können damit gut weiter agieren.

 

Mit freundlichen Grüßen

Andrea Bogner-Unden

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