Frage an Andrea Bogner-Unden von Peter S. bezüglich Recht
Guten Tag Frau Bogner-Unden,
wieso üben sie als Abgeordnete des Landtages von Baden Württemberg in wichtigen Fragen, z.B. dem Lockdown 2 ihr Mitbestimmungsrecht erneut nicht aus?
Ist das ihr Verständnis von Demokratie?
Mit freundlichen Grüssen
P. S.
Sehr geehrter Herr Sikora,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage.
Wir erleben aktuell eine noch nie dagewesene Situation in Deutschland und in der Welt. Die Corona-Pandemie hat uns voll im Griff, die Zahlen sind besorgniserregend.
Auch heute, vierzehn Tag nach Inkrafttreten der aktuell geltenden Maßnahmen, sind die Zahlen landes- wie bundesweit weiterhin hoch. So lag die Gesamtzahl der bestätigten Fälle in Baden-Württemberg etwa am Sonntag, dem 15.11.2020, bei knapp 117.000. Die Zahl der Todesfälle, die in Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet wurden, lag bei 2.264. Die durchschnittliche 7-Tage-Inzidenz liegt derzeit in Baden-Württemberg bei 133,7 und damit ebenfalls weiterhin auf einem hohen Niveau.
Angesichts dieser Dynamik waren die bei der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020 getroffenen Beschlüsse zur Eindämmung der Neuinfektionen richtig und notwendig und sie sind es weiterhin. Die seit zwei Wochen geltenden Maßnahmen dienen dazu, die aktuelle Pandemieentwicklung zu bekämpfen und eine nationale Gesundheitsnotlage wie beispielsweise in unseren Nachbarländern Frankreich oder Österreich zu verhindern.
Wir Grünen in Baden-Württemberg unterstützen diesen Kurs im Kampf gegen die Pandemie und halten dies ergriffenen Maßnahmen für angemessen. Zusammen mit unserem Koalitionspartner CDU haben wir einen Entschließungsantrag gestellt, in welchem wir klarstellen, dass wir hinter den Beschlüssen stehen. In dieser ernsten Lage ist es wichtig, dass Bund, Land und Kommunen eng zusammenstehen. Ein einheitliches Vorgehen beim Kampf gegen die aktuelle Pandemiebedingung sehen wir hier als den richtigen Weg.
In der aktuellen Situation ist es darüber hinaus wichtig, schnell, präzise und zielgenau zu handeln. Hier war und ist vorrangig die Exekutive gefragt und gefordert. Dies bedeutet natürlich nicht, dass die Legislative tatenlos bleibt. Aber es bedeutet, dass sie für eine effektive Reaktion auf eine akute Krise der Exekutive die nötige Handlungsfähigkeit gewährt und mit ihr an einem Strang zieht.
In Baden-Württemberg haben wir zum Zwecke einer solchen effektiven und agilen Zusammenarbeit im Sommer ein neues Landespandemiegesetz ins Leben gerufen, welches die Einbindung des Landtags klar regelt. Gemäß diesem Gesetz benötigen alle Corona-Verordnungen, welche eine Gültigkeitsdauer von mehr als zwei Monaten haben, ab sofort eine Bestätigung durch den Landtag. Ein alleiniges Handeln der Regierung ist somit nicht möglich und die demokratischen Prinzipien von Gewaltenteilung und gegenseitiger Kontrolle bleiben gewahrt.
Dieses Verständnis der Einbeziehung von Exekutive und Legislative zur Bekämpfung einer Pandemie zeigte sich auch in Form des Sonderplenums, welches nach der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder im Stuttgarter Landtag am 30.10.2020 abgehalten wurde und das Parlament dadurch in die neuen Beschlüsse miteinbezog.
Ich hoffe ich konnte Ihnen meinen Sichtpunkt deutlich darlegen.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Bogner-Unden