Warum gibt es keine flächendeckende Kastrationspflicht für Freigängerkatzen in Sachsen? Warum gibt es Qualzuchten im Bereich der Haustiere? Und warum sind Tiertransporte in dem Ausmaß erlaubt?
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für ihre drei Fragen zum Tierschutz. Aktuell wird dieses Thema auf Bundesebene stark diskutiert, da ein neues Tierschutzgesetz von der Regierung im Herbst vorgelegt werden soll. Inhaltlich befasst sich mit dieser Thematik unsere Sprecherin für Landwirtschaft, Ländliche Räume und Tierschutz, Ina Latendorf. Ich teile ihre Einschätzung, dass der bisherige Entwurf hinter den Erwartungen und den Ankündigungen zurückbleibt. Da wir im Bundestag nicht in Regierungsverantwortung sind, können wir lediglich unsere Forderungen an die Bundesregierung richten. Die politischen Mehrheiten für Veränderungen liegen durch die Wahlentscheidung bei der Mehrheit der Regierungsparteien, also der so genannten Ampel-Koalition, die ja in vielen Sachfragen heillos zerstritten ist.
Folgende Positionen vertreten wir zu den von ihnen gestellten Fragen:
Kastrationspflicht für Freigängerkatzen:
Diese Forderung muss aus Sicht meiner Partei durchaus unterstützt werden, denn Freigängerkatzen führen zu einer Populationsexplosion verwilderter Katzen, die dann letztlich auch großen Schaden in der Vogelwelt anrichten. Wichtig ist aus unserer Sicht auch, dass Freigängerkatzen zu kennzeichnen sind. Allerdings, und das ist die Kehrseite: Bei der Kastration handelt es sich um einen kurativen Eingriff. Kurative Eingriffe bedürfen eines wichtigen Grundes, und auch hier müssen wir überlegte und differenzierte Forderungen aufstellen. Entsprechende Tierarztkosten haben sich ebenfalls erhöht und sind dann von den Haltern und Halterinnen von Freigängern zu tragen. Das ist aus unserer Sicht ein großes Hemmnis, selbst bei der freiwilligen Kastration für Freigängerkatzen. Auch die Einhaltung entsprechender Vorgaben ist durch die kommunalen Verwaltungen nur schwer zu kontrollieren und erfordert einen erhöhten Aufwand.
Qualzuchten im Bereich der Haustiere:
Qualzucht wollen wir verbieten. Derzeit wird auch dieser Punkt im neuen Tierschutzgesetz aufgegriffen und das unterstützt Die Linke. Wie die gesetzliche Ausgestaltung am Ende der parlamentarischen Beratung konkret aussieht, werden wir im Diskussionsprozess versuchen zu beeinflussen.
Tiertransporte:
Wir wollen grundsätzlich ein Verbot von Lebendtiertransporten von Nutztieren, die über das Höchstmaß von vier Stunden hinausgehen. Der nächstgelegene Schlachthof soll stets bevorzugt werden. Tiertransporte ins Ausland sind dabei noch einmal besonderes zu prüfen, da dort auf langen Fahrten sehr oft der Tierschutz missachtet wird. Häufigere unangekündigte Kontrollen und härtere Strafen bei Verstößen sind aus unserer Sicht nötig. Im Blick haben muss man allerdings, dass eine Regelung nicht pauschal sein darf, denn z.B. für die Fortführung von Arterhaltungsprogrammen bedrohter Tierarten oder ähnlichem sind Transporte nicht zu verhindern. Dort bin ich mir aber sicher, dass das Wohl des Tieres im Vordergrund steht.
Beste Grüße nach Kesselsdorf
Ihr André Hahn