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André Hahn
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Frage von Rolf B. •

Hat sich bei dem von Ihnen angestoßenen Thema „Rentenversicherung für Inhaftierte“ inzwischen etwas getan?

Ich beziehe mich auf die Ihnen bekannte Drucksache 20/11837 vom 13. Juni 2024. Auch aus meinem Rechtsverständnis ist es nicht nachvollziehbar, warum für einen Häftling, der in der JVA gegen Entlohn arbeitet, keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Bekanntermaßen werden in JVAs u.a. Produkte für die freie Wirtschaft produziert. Wenn diese Produkte preiswerter hergestellt werden können, weil ja der Entlohnung Arbeitgeberanteil entfällt, ergibt sich dadurch m.E. eine Wettbewerbsverzerrung. Gern hätte ich Ihre Meinung dazu erfahren. Danke für Ihre Mühe und nette Grüße aus Norddeutschland
Ihr Rolf B.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Rolf B.,

Leider nicht. Die Ampel-Koalition betonte zwar, dass es sinnvoll ist, Strafgefangene und Sicherheitsverwahrte in die gesetzliche Rentenversicherung aufzunehmen. Aber eine Bereitschaft für die ernsthafte Lösung der Problematik war auch in dieser nun vorzeitig zu Ende gehenden Wahlperiode leider nicht mal ansatzweise zu sehen. Stattdessen wird seit Jahren über die Finanzierung gestritten. Daran wird sich bis zur Bundestagswahl wohl auch nichts mehr ändern. Die Bundesregierung stellt sich weiterhin quer, zumindest einen Teil der Kosten zu tragen. Nach ihrer Ansicht seien ausschließlich die Länder für die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung zuständig.

Es ist nicht verwunderlich, dass die Regierung ihre Verantwortung gern zurückweist, wenn es um Kostenfragen geht, aber dass sie nicht einmal zu einem gemeinsamen Finanzierungsmodell bereit ist, finde ich beschämend. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Bundesregierung wohl weiß, dass eine gesetzliche Rentenversicherung in vielfacher Hinsicht positive Auswirkungen für die Inhaftierten hätte.

Nicht zuletzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Gefangenenvergütung für im Vollzug erfolgte Arbeit hat die Länder aufgefordert, ein geeignetes Konzept zur Resozialisierung von Gefangenen vorzulegen. Es wäre nach 48 Jahren an der Zeit, eine gemeinsame Regelung zwischen Bund und Ländern im Sinne des im Grundgesetz verankerten Resozialisierungsgebotes zu schaffen. Die Bundesregierung zeigt mit ihrer fehlenden Kompromissbereitschaft an einer gemeinsamen Kostentragung, wie wenig wert sie in Wirklichkeit auf das Thema Resozialisierung legt und wie gleichgültig ihr das Schicksal von zehntausenden Strafgefangenen und Sicherheitsverwahrten ist. Die Linke wird sich auch in der kommenden Wahlperiode für eine Verbesserung dieser Situation im Bundestag engagieren.
 

Mit freundlichen Grüßen
Dr. André Hahn

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