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André Hahn
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Frage von Rolf B. •

Hat sich bei dem von Ihnen angestoßenen Thema „Rentenversicherung für Inhaftierte“ inzwischen etwas getan?

Ich beziehe mich auf die Ihnen bekannte Drucksache 20/11837 vom 13. Juni 2024. Auch aus meinem Rechtsverständnis ist es nicht nachvollziehbar, warum für einen Häftling, der in der JVA gegen Entlohn arbeitet, keine Rentenversicherungsbeiträge gezahlt werden. Bekanntermaßen werden in JVAs u.a. Produkte für die freie Wirtschaft produziert. Wenn diese Produkte preiswerter hergestellt werden können, weil ja der Entlohnung Arbeitgeberanteil entfällt, ergibt sich dadurch m.E. eine Wettbewerbsverzerrung. Gern hätte ich Ihre Meinung dazu erfahren. Danke für Ihre Mühe und nette Grüße aus Norddeutschland
Ihr Rolf B.

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