Finden Sie es vertretbar, wenn jetzt auch Bürger mit natürlicher Immunität und Impfgeschädigte zu einer Covid-Impfung verpflichtet werden, obwohl sie keinen befriedigenden Fremdschutz bietet?
Aktuell erkranken laut RKI selbst dreifach Geimpfte in der Altersgruppe 18 bis 59 genauso häufig an Covid 19 wie nicht Geimpfte.
Siehe RKI-Wochenbericht vom 31.03.2022, S. 27, Abb. 21:
Eine Grundimmunisierung durch überstandene Krankheit wird auch mit Nachweis (z. B. T-Zellen-Test) regelmäßig nicht anerkannt. Medizinisch ist das nicht nachvollziehbar.
Zur Bedeutung natürlicher Immunität siehe das Schreiben von 81 Wissenschaftlern zur Covid-19-Impfpflicht vom 09.03.22, S. 12 f.:
Zu schweren Nebenwirkungen mit und ohne Todesfolge siehe a.a.O., S. 29 ff..
Wie kann man Impfgeschädigten bzw. ihren Angehörigen eine strafbewehrte Impfpflicht zumuten? Das kann ich nicht begreifen; Und viele andere Mitbürger können es auch nicht;
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für ihre Frage. In der Debatte um eine Impfpflicht habe ich mich im April dieses Jahres gegen eine Impfpflicht ausgesprochen, weil ich rechtliche Bedenken hatte und es nicht geklärte Fragen bezüglich der Umsetzung einer gesetzlichen Impfpflicht gab. Insofern werde ich auch künftig die Entscheidung für oder gegen eine Impfpflicht davon abhängig machen, was gesetzlich konkret verankert werden soll und wie mit Teilgruppen umgegangen werden soll, für die im Gesetz entsprechende Ausnahmeregelungen nötig sind. Dabei muss aber stets der Schutz von vulnerablen Menschen gegen den Eingriff in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit abgewogen werden. Bitte seien Sie versichert, dass die Linksfraktion im Bundestag bei jedwedem Gesetzesvorschlag rege Diskussionen führt, welchen Aspekten wir zustimmen können und welche wir ablehnen müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. André Hahn, MdB