Frage an André Hahn von Anett H. bezüglich Gesundheit
Lieber Herr Hahn, ich bitte Sie von ganzen Herzen der geplanten Gesetzesänderung zum Infektionsschutz auf keinen Fall zuzustimmen. Eine Pandemie - auf der Grundlage eines fragwürdigen Testˋs herbeigeführt - kann nicht die Grundlage für derartige Freiheitsbeschränkungen sein. Seit 9 Monaten wird die Bevölkerung in Angst und Schrecken versetzt... Lieber Herr Hahn, ganz ehrlich: das ist kein Leben mehr. Bitte handeln Sie im Sinne Ihrer Wähler. Ich kann mir nicht vorstellen, dass auch nur irgendein Bürger sich hier gerade tatsächlich so richtig wohl, glücklich und zufrieden fühlt, wenn er auch nur ein bisschen gesunden Menschenverstand hat. Ich habe gemeinsam mit meinem Bruder ein Baugeschäft. Wir fürchten, dass alles irgendwie „den Bach runter geht“. Es kann nicht sein, dass unsere Abgeordneten uns so verraten und verkaufen. Ich bin mir sicher, Sie werden richtig entscheiden und ich zähle auf Sie. Ganz herzliche Grüße, Anett Hübner
Sehr geehrte Frau Hübner,
für Ihre Wortmeldung zur bevorstehenden 3. Änderung des Infektionsschutzgesetzes danke ich Ihnen. Zahlreiche ähnliche Kommentare und Fragen haben mich auch per E-Mail erreicht.
Die Existenz des COVID-19-Virus in Deutschland und auch weltweit kann nicht ernsthaft bestritten werden. Es verbreitet sich mehr oder weniger schnell in allen Regionen unserer Erde. Die Bekämpfung der Corona-Epidemie macht schwierige Abwägungen notwendig. Die Zahl der Neuinfektionen steigt, Gesundheitssysteme sind vor allem bei Infizierten mit schwerem Krankheitsverlauf zunehmend überfordert. Das erlebe ich auch hautnah in meinem Wahlkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Bei aller Notwendigkeit, die Epidemie durch staatlich verordnete Eingriffe in das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben sowie durch die Beschneidung persönlicher Freiheitsrechte einzudämmen, müssen dabei rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien immer gewahrt werden. Dazu habe ich auch im Bundestag mehrfach gesprochen; ich verweise u.a. auf meine Reden am 5. November sowie am 13. März und am 23. April d.J. (siehe www.andre-hahn.eu).
Über die wirklich notwendigen, angemessenen und vor allem wirksamen Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus brauchen wir den konstruktiven Meinungsstreit in der gesamten Gesellschaft und nicht nur zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidenten hinter verschlossenen Türen. Massive Grundrechtseinschränkungen - wie sie derzeit stattfinden - bedürfen einer umfassenden öffentlichen Debatte und dürfen letztlich nur durch die gewählten Parlamente, also den Deutschen Bundestag und die Landtage entschieden werden und nicht durch ein informelles Gremium, für das es keine gesetzliche oder gar verfassungsmäßige Grundlage gibt.
Das Letztentscheidungsrecht des Parlaments gilt auch für das aktuell von der CDU/CSU/SPD-Koalition eingebrachte „Dritte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite". In diesem Tagesordnungspunkt wird ebenso ein Antrag meiner Fraktion „Demokratische Kontrolle auch in der Pandemie" (Drs. 19/23942 mitbehandelt werden.
Nach der 1. Lesung des Infektionsschutzgesetzes am 6. November folgten in einer von der Koalition erzwungenen, völlig inakzeptabler Eile eine öffentliche Anhörung am 12. November sowie die Beratungen in den Ausschüssen am 16. November, bevor über das Gesetz in zweiter und dritter Lesung am 18. November im Bundestag abgestimmt werden soll.
Abschließend kann ich Ihnen versichern: DIE LINKE und auch ich persönlich werden dem Gesetzentwurf der Koalition in der derzeit vorliegenden Form definitiv nicht zustimmen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. André Hahn, MdB
stellv. Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE