Frage an André Hahn von Markus S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Dr. Hahn,
Ich fasse mich kurz.
Der Bundesminister des Inneren hat mit dem neuen Fachkräftezuwanderungsgesetz die Installation sog. Schwerpunktausländerämter in den kommunalen ABH in Aussicht gestellt. Als Beschäftigtem in der Migrationsberatung stellen sich mir dazu folgende bedeutsame Fragen:
- Liegt bereits ein Arbeitskonzept zu diesen Einrichtungen vor?
- Innerhalb welchem Zeitrahmens sollen diese subordinierten Behörden eingerichtet sein?
- Wann sollen die Schwerpunktausländerämter ihre Arbeit aufnehmen?
- Wird eine vermittelnde Funktion für arbeits- und ausbildungssuchende, extra zu diesem Zwecke eingereiste MigrantInnen angegliedert werden?
- Wird eine vermittelnde Funktion für arbeits- und ausbildungssuchende, abgelehnte AsylbewerberInnen angegliedert werden?
Ich freue mich auf ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Markus Saft
Sehr geehrter Herr S.,
am 7. Juni 2019 hat der Bundestag das Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Koalition beraten und abgestimmt, meine Rede können Sie gern noch einmal auf meiner Homepage www.andre-hahn.eu nachlesen.
Das Gesetz ist noch nicht verkündet und soll erst 2020 in Kraft treten. Auch gibt es m.E. noch keine Ausführungsgesetze und -verordnungen im Bund und in den Ländern dazu.
Deswegen kann ich Ihre Fragen auch (noch) nicht konkret beantworten. Da sie aber nicht nur aus Ihrer Sicht bedeutsam sind kann ich Ihnen versichern, dass DIE LINKE von der Bundesregierung eine sachgerechte Beantwortung dieser Fragen einfordern wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. André Hahn