Alois Rainer MdB
Alois Rainer
CSU
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Frage von Heike R. •

Wo wird die EU zeinah Ausgaben sparen

Sehr geehrter Herr Rainer,

Die EU Beiträge der einzelnen Länder errechnen sich u.a.aus den jeweiligen Bruttonationaleinkommen (BNE).
Herr Lindner sagt klar: „Wir werden an Wohlstand verlieren, wenn die Energiepreise steigen“
Quelle: https://www.express.de/politik-und-wirtschaft/christian-lindner-wird-deutlich-werden-an-wohlstand-verlieren-91059?cb=1656516791647
Selbsredent sinkt damit auch unser BNE !
Deutschland, als Motor der EU, steht vor völliger Überforderung!
quelle: https://www.focus.de/finanzen/boerse/experten/gastbeitrag-wohlstand-top-oekonom-daniel-steltner-warnt-deutschland-steht-vor-voelliger-ueberforderung_id_12269196.html
Herr Rainer,
Wieviel weniger wird die EU, entsprechend derer eigener Beitragsregel,von den Mitgliedern einnehmen? Wieviel weniger muss entsprechend Deutschland, wegen fallenden BNE, zahlen? Was sind die Prognosen?
Ich bin sicher, die Steuerzahler/-innen interessiert dies sehr, zumal die Armut bei uns rasant wächst !

Mit freundlichem Gruß
Heike R.

Alois Rainer MdB
Antwort von
CSU

Sehr geehrte Frau R.,

die nationalen Beiträge der Mitgliedsstaaten der EU gelten als Ausgleichsmittel für den EU-Haushalt. Die Höhe der Mittel, die zur Deckung der Haushaltsausgaben benötigt werden, variieren von Jahr zu Jahr, nachdem die Einnahmen aus Zöllen, Mehrwertsteuer-Eigenmitteln und anderen Quellen (Strafzahlungen für Verstöße von Unternehmen gegen EU-Vorschriften, Steuern auf die Gehälter der EU-Bediensteten, Bankzinsen und Beiträge von Drittländern) berücksichtigt wurden. Deshalb wird der Prozentsatz, den jeder Mitgliedstaat an die EU zahlt, jährlich neu berechnet. Das BNE jedes Mitgliedstaats zu Marktpreisen wird gemäß dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) errechnet. Im Rahmen des Haushaltsverfahrens wird alljährlich ein einheitlicher Abgabensatz auf das BNE der Mitgliedstaaten erhoben. Am 7. Juni 2022 hat die EU-Kommission den Haushaltsentwurf für das Jahr 2023 vorgelegt. Die parlamentarischen Beratungen dazu finden im Herbst statt. Die Berechnung liegt dementsprechend im Zuständigkeitsbereich der Europäischen Union und wird nicht im Deutschen Bundestag entschieden, sodass ich keine Prognose über zukünftig zu zahlende Summen abgeben kann. Mir ist bekannt, dass für den Zeitraum 2021-2027 die Gesamtobergrenze der Eigenmittel, die der EU zur Deckung der jährlichen Mittel für Zahlungen zugewiesen werden, 1,40 % des BNE der EU nicht überschreiten darf. Ebenfalls erhält Deutschland in diesem Zeitraum eine Bruttoermäßigung ihrer jährlichen BNE-Beiträge gemäß Absatz 1 Buchstabe d in Höhe von 3 671 Mio. EUR.

Mir ist bewusst, dass die Folgen aufgrund der Inflation und der gestiegenen Energiepreise stark zu spüren sind. Als Union haben wir im Bundestag mehrfach Anträge mit der Forderung nach mehr Entlastung für alle Bevölkerungsgruppen – insbesondere solcher, die über weniger Einkommen verfügen – gestellt. Unsere Anträge hat die Ampel-Regierung jedoch abgelehnt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Alois Rainer, MdB

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