eRechnung und die vermietete Wohnung meiner 86 jährigen Oma - muss sie jetzt einen Computer anschaffen?
Sehr geehrter Herr Rainer,
die Frage richtet sich an Sie als Vorsitzender des Finanzauschusses: Mein Steuerberater hat mir jüngst erklärt, dass meine 86 jährige Oma, die eine kleine Wohnung zu Wohnzwecken vermietet, jetzt einen Computer anschaffen muss, damit sie eRechnungen als "Unternehmerin" empfangen kann. Zudem muss der Steuerberater demnächst auch seine Rechnungen elektronisch an die Oma übermitteln, damit er wegen falscher Rechnung (Papierform) die MwSt nicht selber zahlen muss. Ist das richtig so?
Sehr geehrter Herr K.,
vielen Dank für Ihre Frage. Grundsätzlich gilt, dass Unternehmer, auch im Rentenalter, den gesetzlichen Vorgaben zur elektronischen Rechnungsstellung nachkommen müssen. Wenn Ihre Oma als Vermieterin einer Wohnung gilt, kann sie tatsächlich verpflichtet sein, eRechnungen zu empfangen.
Da wir bereits auf das Problem aufmerksam geworden sind, haben wir als CDU/CSU genau diese Frage an die Bundesregierung gerichtet. Der beigefügten Antwort ist zu entnehmen, dass der Empfang der Rechnung grundsätzlich für alle Unternehmer möglich sein muss. In erster Linie muss der Empfang der Rechnung möglich sein, wenn die Vorsteuer vom Finanzamt rückvergütet werden soll. Wenn Ihre Oma die Rechnung jedoch nicht empfangen kann, wird es für sie voraussichtlich keine negativen Auswirkungen haben, wenn sie beispielsweise nur eine Wohnung vermietet. Der Grund dafür ist, dass die Vermietung von Wohnungen steuerfrei ist und sie daher grundsätzlich keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug hat. Sanktionen dafür, dass man eine Rechnung nicht empfangen kann, sieht das Umsatzsteuergesetz nicht vor.
Anbei sende ich Ihnen die Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage zu dem Thema, die Sie Ihrem Steuerberater gerne vorlegen können.
Mit freundlichen Grüßen
Alois Rainer, MdB