Alois Rainer MdB
Alois Rainer
CSU
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Frage von Matthias S. •

Was hat die CDU bereits zur Abschaffung der Verlustverrechnungsbeschränkung (siehe § 20 Abs. 6 Satz 5 EstG n.F.) konkret unternommen?

Sehr geehrter Herr Rainer,
am 30.06.2023 hat Herr Merz „Unsere Agenda für Deutschland“ der CDU vorgestellt. In dem Dokument wird verlautbart, dass die CDU die Sorgen der Bürger ernst nimmt.
Seit dem Steuerjahr 2021 trifft die s.g. Verlustverrechnungsbeschränkung (siehe § 20 Abs. 6 Satz 5 EstG n.F.) den privaten Kleinanleger. Hierbei müssen Verluste! bei Termingeschäften versteuert werden müssen.
Bereits im Gesetzgebungsverfahren hat der Bundesrat und der wissenschaftliche Dienst des Bundestags dieses Gesetz kritisiert und für verfassungsrechtlich bedenklich erklärt. Es wird gegen folgende Prinzipien verstoßen:
-Nettoprinzip
-Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes
-Grundsatz der Besteuerung nach Leistungsfähigkeit
-Freiheit bei der Wahl der Kapitalanlagen

Welche konkreten Maßnahmen hat die CDU bereits gegen die verfassungsrechtlich bedenkliche Verlustverrechnungsbeschränkung unternommen? In den Bundestagsreden der CDU habe ich von dem Thema bisher noch nichts gehört – Schade.

Alois Rainer MdB
Antwort von
CSU

Vielen Dank für Ihre Anfrage.

Diese Regelung stammt aus dem Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen vom 21. Dezember 2019 und zum anderen verändernd aus dem Jahressteuergesetz 2020. Federführend waren der damalige Finanzminister Olaf Scholz und sein SPD-geführtes Ministerium.

Die Unionsfraktion spricht sich grundsätzlich gegen die Nichtberücksichtigung von Verlusten im Rahmen des § 20 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 EStG aus und hat in den Verhandlungen mit dem Koalitionspartner auch entsprechend argumentiert: Eine vollständige Gleichbehandlung von Gewinnen und Verlusten - unabhängig davon, ob Totalverlust oder einfacher Verlust – halten wir weiterhin für sachgerecht. Leider hat sich damals keine Kompromisslösung mehr mit dem Koalitionspartner gefunden.

Wir kennen die verfassungsrechtlichen Bedenken und werden uns fortlaufend für Änderungen einsetzen. Aufgrund der parlamentarischen Mehrheitsverhältnisse sind die Einflussmöglichkeiten der CDU/CSU-Fraktion derzeit allerdings begrenzt.

Mit freundlichen Grüßen

Alois Rainer MdB

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