Alois Rainer MdB
Alois Rainer
CSU
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Frage von Hans M. •

Warum wurde das alte Lastenausgleichsgesetz von 1952 nicht komplett abgeschafft, sondern novelliert? Ist vorgesehen Sparer und Hausbesitzer durch dieses Damoklesschwert ggf. zu zwangsenteignen?

Sehr geehrter Herr Rainer,

ständig höre und lese ich von 3 stelligen Milliardennedarf für Ukraine, Bundeswehr, Infrastruktur....

Da frage ich mich natürlich, wo soll dieses Geld seriöse herkommen?

1. Warum wurde das alte Lastenausgleichsgesetz von 1952 nicht komplett abgeschafft, sondern novelliert?

Wozu diese Novellierung, wenn man nicht beabsichtigt Sparer, Altersvorsorger/Hausbesitzer "in Staatshaftung" zu nehmen?

2. Schließen Sie und die Union verbindlich aus, dass dieses Gesetz, zur Finanzierung des riesiegen Bedarfs, gezogen wird? Dazu interessiert mich primär der aktuelle Planungsstand !!!

3. Sie und andere Politiker wissen natürlich weit vor dem Bevölkerungsrest, ob es zum "Lastenausgleich" kommt und können sich deshalb sicher zu Politikern mit Insiderwissen zählen.

Wie würden Sie persönlich vorsorgen (meine Frage ist ganz ausdrücklich keine Bitte um Rechtsauskunft ! ) dass ihr mühsam abbezahltes Haus/Altervorsorge nicht zum Opfer eines "Lastenausgleichs" wird?

Alois Rainer MdB
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr M.

ich kann Ihnen versichern, dass in Deutschland niemandem etwas vom Staat weggenommen wird. Laut einer Antwort der Bundesregierung vom 19.12.2022 werden im Rahmen des LAG seit 1979 keine Lastenausgleichsabgaben mehr erhoben, auch auf Leistungsebene sei der Lastenausgleich mittlerweile – bis auf ganz wenige Bestandsfälle – weitestgehend abgewickelt. Weder könnten Bürger heutzutage Lastenausgleichsleistungen neu beantragen noch würden sie zur Lastenausgleichsabgabe herangezogen. Gleichwohl unterlagen einzelne Vorschriften des LAG auch in jüngerer Zeit Anpassungen, weil Gesetze, auf die im LAG verwiesen wird, geändert wurden. So traten die Anpassungen der §§ 276, 292 LAG aus dem Jahr 2019 und die Anpassung des § 349 LAG aus dem Jahr 2023 zum 1. Januar 2024 in Kraft. Die von Ihnen angesprochenen Änderungen sind also Folgen von Anpassungen anderer Gesetze, die mit dem Lastenausgleichsgesetz in Zusammenhang stehen.

Die in nächster Zukunft notwendigen Investitionen für den Verteidigungshaushalt, die Infrastruktur, die Stärkung der Wirtschaft und weitere Maßnahmen werden durch Staatsanleihen finanziert, das ist ein ganz normaler Vorgang. Jeder, der Staatsanleihen zeichnet, kann mit sicheren Zinszahlungen rechnen. Durch die Investitionen sind langfristig auch höhere Einnahmen zu erwarten, was wiederum die Finanzierung der Maßnahmen abdeckt.

Ich bitte um Verständnis dafür, dass ich keinerlei Ratschläge erteile, jeder muss selbst entscheiden, in welcher Form er für sich persönlich vorsorgt.

Freundliche Grüße

Alois Rainer, MdB

Vorsitzender des Finanzausschusses

 

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