Mindestlohn = Mindestrente? Muss nicht das Steuer- und Sozialversicherungssystem vom Kopf auf die Füße gestellt werden?
Sehr geehrter Herr Rainer - Anschlussfrage ... ! Der Mindestlohnbezieher mit 12,41 € und 38,5 Arbeitsstunden pro Woche hat bei 12 Monatsgehältern ein Bruttoverdienst von 24.816 €. Das entspricht 45.358/24.816 = 0,54 Rentenpunkten. Der aktuelle Rentenpunkt ist 39,32 € wert - mithin werden 21,23 € Rentenanspruch erworben. Das sind nach 35 Beitragsjahren Rentenansprüche von 743 € monatlich. Sofern der Mindestlohn steigt (z.B. 15 Euro) werden aufgrund des Gehaltsspiralen-Effekts weiterhin unwesentlich mehr als 0,54 Rentenpunkte erworben. Bei dem jetzigen System wird also der Mindestlohnbezieher immer zum "Betteln" = aufstocken verurteilt sein. Meinen Sie nicht, dass in dieser Situation zu Lasten des Fiskus die auf den Mindestlohn erhobene Lohnsteuer unmittelbar der Sozialversicherung zugeführt werden sollte? Kommunen erhielten zwar weniger Lohnsteueranteile - umgekehrt würden die Gebietskörperschaften aber von Bürokratiekosten und Kosten für Grundsicherung nach SGB XII entlastet.