Alois Rainer MdB
Alois Rainer
CSU
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Frage von Heribert K. •

Mindestlohn = Mindestrente? Muss nicht das Steuer- und Sozialversicherungssystem vom Kopf auf die Füße gestellt werden?

Sehr geehrter Herr Rainer - Anschlussfrage ... ! Der Mindestlohnbezieher mit 12,41 € und 38,5 Arbeitsstunden pro Woche hat bei 12 Monatsgehältern ein Bruttoverdienst von 24.816 €. Das entspricht 45.358/24.816 = 0,54 Rentenpunkten. Der aktuelle Rentenpunkt ist 39,32 € wert - mithin werden 21,23 € Rentenanspruch erworben. Das sind nach 35 Beitragsjahren Rentenansprüche von 743 € monatlich. Sofern der Mindestlohn steigt (z.B. 15 Euro) werden aufgrund des Gehaltsspiralen-Effekts weiterhin unwesentlich mehr als 0,54 Rentenpunkte erworben. Bei dem jetzigen System wird also der Mindestlohnbezieher immer zum "Betteln" = aufstocken verurteilt sein. Meinen Sie nicht, dass in dieser Situation zu Lasten des Fiskus die auf den Mindestlohn erhobene Lohnsteuer unmittelbar der Sozialversicherung zugeführt werden sollte? Kommunen erhielten zwar weniger Lohnsteueranteile - umgekehrt würden die Gebietskörperschaften aber von Bürokratiekosten und Kosten für Grundsicherung nach SGB XII entlastet.

Alois Rainer MdB
Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr K.

vielen Dank für Ihre Anfrage zur finanziellen Auswirkung einer Mindestlohnerhöhung auf die Einnahmen des Fiskus und den Haushalt. Es freut mich, dass Sie sich so intensiv mit den ökonomischen und fiskalischen Effekten beschäftigen.

Als Abgeordnete des Deutschen Bundestages, insbesondere im Finanzausschuss, befassen wir uns primär mit der Rahmengesetzgebung von steuerpolitischen Gesetzen und der Bankenregulierung. Die konkrete Ermittlung von fiskalischen Mehreinnahmen, die sich aus einer Erhöhung des Mindestlohns ergeben sowie die entsprechenden Prognosen fallen jedoch in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Finanzen und werden darüber hinaus im Haushaltsausschuss des Bundestages debattiert, dessen Mitglied ich nicht mehr bin seit Oktober 2019. 

Wenn Sie spezifische Informationen über Schätzungen oder Haushaltseffekte durch die Mindestlohnerhöhung suchen, empfehle ich Ihnen, sich direkt an das Bundesministerium der Finanzen (BMF) oder an die Mindestlohnkommission zu wenden. Das BMF ist für die Bereitstellung von Daten zu Steuermehreinnahmen und Haushaltsplänen bestens ausgestattet und kann Ihnen fundierte Auskünfte geben.

Darüber hinaus könnten Sie auch die Veröffentlichungen und Berichte der Mindestlohnkommission prüfen, die regelmäßig die wirtschaftlichen Auswirkungen der Mindestlohnerhöhungen evaluiert. 

Mit freundlichen Grüßen 

Alois Rainer, MdB

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