Ist ein neuer Lastenausgleich bereits beschlossen?
Sehr geehrter Herr Rainer,
im Grundgesetz ist in Art. 14 das Eigentum geregelt. In Absatz 2 steht: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.“ Und in Absatz 3 geht es weiter: „Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig.“ Bedeutet, es ist grundsätzlich möglich Eigentum in Deutschland zu enteignen.
Es gibt noch ein weiterer sehr wichtiger Artikel im Grundgesetz. Der Art. 106, Abs. 1 S. 5:„Der Ertrag der Finanzmonopole und das Aufkommen der folgenden Steuern stehen dem Bund zu:die einmaligen Vermögensabgaben und die zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben,“
Auch Art. 21 SozERG wurde zum 01.01.24 geändert !!!
Wird mit Wirkung zum 01.01.2024 eine Vermögensabgabe beschlossen???
Meine Frage: ist ein neuer Lastenausgleich für die von den Regierung verursachten Kosten durch die Lockdown-Maßnahmen bereits beschlossen oder im Gespräch?
Oder können Sie diesen verbindlich ausschließen???
Heike R.
Sehr geehrte Frau R.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Mir liegen keine Hinweise dafür vor, dass die amtierende Bundessregierung einen Lastenausgleich der von Ihnen angesprochenen Art plant. Der Koalitionsvertrag zwischen SPD, BÜNDNIS 90 /DIE GRÜNEN und FDP sieht dies auch nicht vor. Die politische und wissenschaftliche Diskussion um diese Frage ist mir bekannt.
Ich darf Ihnen in diesem Zusammenhang ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen vom März 2021 zur Kenntnis bringen.
Der darin dargelegten Skepsis gegenüber einer einmaligen Vermögensabgabe aufgrund der Kosten der Corona-Pandemie schließe ich mich grundsätzlich an.
Freundliche Grüße
Alois Rainer, MdB