
(...) Sicher wäre es der Arbeit von Abgeordneten und damit der parlamentarischen Demokratie nicht dienlich, wenn die Regelungen zur Abgeordnetenbestechung so unbestimmt sind, dass Abgeordnete permanent Gefahr laufen, sich strafbar zu machen. Neue Strafvorschriften zur Abgeordnetenbestechung müssten nach meiner Überzeugung gewährleisten, dass eine Einflussnahme von Bürgern und Interessengruppen auf Abgeordnete, die im politischen Prozess notwendig und erwünscht ist, trennscharf von einer Einflussnahme abgegrenzt wird, die verwerflich und strafwürdig ist. (...)