
(...) Ein gutes Miteinander muss Ziel jeder Art von Regelung sein und das beinhaltet auch, hier oder dort Einschränkungen für die eine oder andere Gruppe. Für die Mountainbiker haben wir deswegen die 2-Meter-Regelung, weil damit ein verkehrssicheres Befahren ermöglicht wird und auch Ausweichen möglich ist und weil die 2-Meter-Forstwege eindeutig definierbar sind im Gegensatz zu schmalen Waldwegen oder Wanderpfaden. Bei den Forstwegen haben auch die Waldbesitzer eine gewisse Verkehrssicherungspflicht, welche bekannterweise sofort eingeklagt wird, wenn es Unfälle gibt. (...)