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Frage von Andreas M. •

Frage an Alfred Winkler von Andreas M. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Winkler,

als einziges Bundesland verbietet Baden-Württemberg Radfahrern und Mountainbikern das Befahren von Waldwegen unter 2 Meter Breite. Trotz durchweg positiver Erfahrungen aus den anderen Bundesländern beharrt die Regierung in BW seit 18 Jahren auf dieser unsinnigen Diskriminierung. Ich bin selbst aktiver Mountainbiker und finde das weder zeitgemäss noch bürgerfreundlich. Wichtiger als Verbote aufgrund der Breite des Weges finde ich gegenseitige Rücksichtnahme von allen "Nutzern" der Wälder.

Wie ist Ihr Meinung dazu?

Freundliche Grüsse
Andreas Müller

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Müller,

vielen Dank für Ihre Frage zum Thema Mountainbike. Tatsächlich beschäftigt uns diese Frage im Ausschuss "Ländlicher Raum und Verbraucherschutz" sehr intensiv, weil wir auch für den Forst zuständig sind. Die zunehmende Freizeitnutzung von Wald stößt an vielen Stellen auf gegenseitige Behinderungen und Ablehnungen. Wanderer, Spaziergänger, Jogger, Mountainbiker, Geo-Catching, Jagd und Forstwirtschaft stehen sich oft bei ihrer Nutzung konträr oder ablehnend gegenüber.

Andere Bundesländer haben jeweils unterschiedliche Regelungen für die oft konfliktreiche Nutzung des Waldes festgelegt. Die Nutzung ist auch in der Nähe von Ballungsgebieten anders orientiert als in abgelegenen Waldgegenden. Ein gutes Miteinander muss Ziel jeder Art von Regelung sein und das beinhaltet auch, hier oder dort Einschränkungen für die eine oder andere Gruppe. Für die Mountainbiker haben wir deswegen die 2-Meter-Regelung, weil damit ein verkehrssicheres Befahren ermöglicht wird und auch Ausweichen möglich ist und weil die 2-Meter-Forstwege eindeutig definierbar sind im Gegensatz zu schmalen Waldwegen oder Wanderpfaden. Bei den Forstwegen haben auch die Waldbesitzer eine gewisse Verkehrssicherungspflicht, welche bekannterweise sofort eingeklagt wird, wenn es Unfälle gibt.

Wir haben deswegen die Möglichkeit geschaffen, dass Gemeinden bei bedarf spezielle Mountainbike-Strecken ausweisen können, die auch unterhalb dieser 2-Meter-Regelung liegen. Aber sie müssen auch verkehrssicher gehalten werden. Damit haben die Gemeinden die Möglichkeit, wie gesagt immer bei Bedarf, die konfliktträchtige gleichzeitige Nutzung von Wanderern und Joggern und den Mountainbikern zu trennen. Es gibt übrigens im Schwarzwald gut gelungene Mountainbiker-Streckenprojekte bei denen Tourismusverbände und Gemeinden solche Mountainbiker-Strecken definieren. Diese werden im Übrigen ganz gut angenommen. Ich glaube es ist eine gute Lösung, wenn nicht überall im Wald mit Mountainbike gefahren werden darf (dies muss es auch nicht) sondern außer den 2-Meter-Strecken spezielle Mountainbike-Strecken eingerichtet werden.

Ich darf Ihnen deshalb empfehlen, sich bei der Gemeinde darüber zu erkundigen, ob sie diese Strecken eingerichtet hat oder beabsichtigt solche Strecken einzurichten. Ganz gute Argumente dafür bieten Clubs, in denen sich Mountainbiker zusammengeschlossen haben, die dann gemeinsam bei der Gemeinde solche Wünsche vortragen können.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen viel Freude und unfallfreies Fahren als Biker.

Mit freundlichen Grüßen

Alfred Winkler MdL