Frage an Alexandra Dinges-Dierig von christian s. bezüglich Bildung und Erziehung
liebe frau dinges-dierig!
die nutzung der schulen, über den normalen unterricht hinaus, leidet meiner ansicht nach unter der abschaffung von schulhausmeistern der "alten schule". konnten vorher die räumlichkeiten der schulen bis 20.00h oder manchmal bis 22.00h genutzt werden (von ausserschulischen kursen, freien musiklehrern u.ä.) , so gibt es nun vermehrt neue regelungen, die eine nutzung der raumressourcen erschweren, wenn nicht sogar verhindern. so kommt es z.b. vor, dass, aufgrund der organisation der reinigungsdienste, die schulen zum teil räume ab 18.00h nicht mehr anbieten können.argumentiert wird mit der problematik eines sauberen raumes am nächsten morgen/tag. warum können reinigungen nicht vor dem unterricht, also in der zeit von 6.00h-7.30h stattfinden ?
damit wäre doch diese frage gelöst. viele lehrangebote, von engagierten kursleitern und freischaffenden lehrern, könnten dann die bildungschancen der einzelnen - fortbildungswilligen- erhöhen. im sinne von pisa betrifft das natürlich auch die möglichkeit von nachhilfeunterricht. eine bessere auslastung der "ressource schule" sollte doch jedem am herzen liegen ! bitte argumentieren sie nicht damit, es gäbe volkshochschulen, da ich die ansicht vertrete, dass mein vorschlag eine notwendige ergänzung, sowohl der ganztagsschule, als auch der volkshochschulangebote darstellt. im übrigen bitte ich sie auch um eine stellungnahme zu dem umstand, dass gerade 16-19 jährige (schüler), über ein solches zusatzangebot hinaus, die möglichkeit haben sollten, in diesen räumlichkeiten - gerade auch nach 18.00h - , z.b. auf ihrem instrument, zu üben. vielen schülern fehlt nämlich zuhause die möglichkeit dazu. christian schrand
Sehr geehrter Herr Schrand,
vielen Dank für diese wichtige Frage. Einer meiner Schwerpunkte in dieser Legislaturperiode ist die Einführung der Selbstverantworteten Schule (SvS). Hierunter ist nicht nur die Verantwortung für pädagogische Konzepte und die eigene Lehrereinstellung bei klarer Transparenz der Ergebnisse gemeint, sondern auch die Schulbudget- und Organisationsverantwortung.
Grundsätzlich werden die Schulen als öffentliche Einrichtungen eindeutig gehalten, ihre Gebäude auch anderen Nutzern zugänglich zu machen. Hierzu kann auch der von Ihnen genannte Kreis zählen. Es obliegt jedoch den Schulen, an wen und in welchem Umfang sie die Räume vergeben sowie wie und wann z.B. die Reinigung stattfindet.
Es ist richtig, dass die aufgrund einer EU-Richtlinie veränderte Arbeitszeit der Hausmeister, die jedes Bundesland umzusetzen hat, eine Veränderung der Organisation bezüglich der Schließzeiten der Gebäude nach sich zieht. An vielen Standorten ist es hervorragend und vorbildlich gelungen, durch Vereinbarungen mit den Nutzungsinteressenten gute Lösungen zu finden. Unter anderem konnte dies durch moderne Schließanlagen und eine gut geplante Schlüsselübergabe erreicht werden. Sollten Sie einen bestimmten Schulstandort meinen, bitte ich Sie, mir direkt an die Behörde für Bildung und Sport in der Hamburger Straße 31, 22083 Hamburg, zu schreiben oder eine E-Mail unter Alexandra.Dinges-Dierig@bbs.hamburg.de zuzusenden. Zusammen mit der betroffenen Schulleitung und den Nutzungsinteressenten wird die zuständige Schulaufsicht dann gerne eine Lösung anstreben.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Dinges-Dierig