Frage an Alexandra Dinges-Dierig von Renate S. bezüglich Finanzen
Sehr geehrte Frau Dinges-Dierig,
mein Bausparvertrag wurde von der BHW-Bausparkasse Hameln gemäß Par. 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB gekündigt, der zwar schon lange zuteilungsreif, jedoch noch nicht bis zur vollen abgeschlossenen Bausparsumme angespart ist. Widerspruch habe ich eingelegt. Die Rechtslage ist bisher nicht eindeutig. Mal erhalten die Bausparkassen, mal die Bausparer vor dem OLG Recht. Ich habe gehört, daß es eine Petition zur Kündigung von Bausparverträgen (Abgeordneten Sitzung v. 6.9.2016) zur Vorlage an die Fraktionen des Bundestages zur Kenntnis gegeben wurde. Außerdem soll Bundesfinanzminister Dr.Schäuble MdB einen Entwurf für eine Reform des Bausparkassengeseztes erarbeiten. Mit dem Gesetz sollen Bausparer vor der Kündigung ihrer Verträge geschützt werden. Ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Renate Schmidt
Sehr geehrte Frau Schmidt,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage vom 03.12.2016. Ich kann Ihre Forderung nach im Gesetz verankerten Regeln bezüglich der Auflösung von Bausparverträgen durchaus nachvollziehen. Fälle wie der Ihre haben sich in den letzten Monaten gehäuft, nachdem Tausende Bausparverträge durch die Vertragsseite der Bausparkassen aufgelöst wurden.
Zunächst haben jedoch bezüglich bereits bestehender Verträge die Gerichte das Wort, hier kann und werde ich als Abgeordnete schon aufgrund der Gewaltenteilung keine Position einnehmen können. Gerne gebe ich jedoch bezüglich künftiger Regelungen Ihr Anliegen an meine Kollegen im zuständigen Ausschuss weiter und weise sie auch auf die von Ihnen erwähnte Petition hin.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Dinges-Dierig