Frage an Alexandra Dinges-Dierig von Jürgen B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Dinges-Dierig,
zum "Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen ( http://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/P/160803_PsychVVG_Kabinett.pdf ) heißt es: "Den Einnahmen des Gesundheitsfonds werden im Jahr 2017 einmalig 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds zugeführt. Mit diesen Mitteln werden einerseits Mehrbelastungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund der gesundheitlichen Versorgung von Asylberechtigten finanziert." (II.10 Zuführung von Mitteln aus der Liquiditätsreserve zu den Einnahmen des Gesundheitsfonds)
Ich bin bestürzt über diese Form der Finanzierung - und zwar nicht, weil diese Kosten gestemmt werden müssen, sondern weil diese Kosten ALLEIN von Angestellte getragen werden sollen, die in die gesetzlichen Krankenkassen einzahlen. Selbstständige, Beamte und aufgrund der Höhe ihres Verdienstes von der gesetzlichen Krankenversicherung "Befreite" zahlen für diese solidarische Maßnahme keinen Cent.
Meine Frage an Sie:
Ist diese Aufgabe eine von denjenigen, die nicht in Geld schwimmen - oder wäre dies nicht eine Aufgabe, die ALLE BürgerInnen betrifft?
Ich finde es schändlich, dass damit auch hochrangige Beamte z.B., die solche Gesetze vorbereiten, nicht an den Kosten beteiligt werden. Und u.U. nicht einmal Sie selbst, Frau Dinges-Dierig.
Mit außerordentlich befremdlichen Grüßen
J.Georg Brandt
Sehr geehrter Herr Brandt,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Ausgaben für eine umfassende gesundheitliche Versorgung in Deutschland versicherungspflichtiger Personen sind gestiegen: Nicht nur die Flüchtlingsströme, sondern auch dringend notwendige, umfangreiche Investitionen in die telemedizinische Infrastruktur haben diese Mehrkosten verursacht. Um diese zu decken, werden 1,5 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds entnommen. Ohne diese Zuführung hätte es zu einem Anstieg der Zusatzbeiträge für die gesetzlich Versicherten kommen müssen, obwohl der Gesundheitsfonds über Reserven verfügt, die deutlich über die gesetzlich vorgesehene Mindestreserve hinausgehen. Zudem wird ein gesellschaftlicher Ausgleich durch die anteilige Finanzierung des Gesundheitsfonds durch Steuermittel sichergestellt.
Im Übrigen bin auch ich der Meinung, dass die Kosten, die aus der Versorgung von Flüchtlingen entstehen, vorrangig als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu betrachten sind. Dieser Aufgabe kommt der Staat aber auch nach: Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur einen Teil der Kosten für die medizinische Versorgung von Flüchtlingen trägt. Gesundheitsleistungen für Asylbewerber werden zunächst bis zur Entscheidung über ihren Asylantrag durch die Kommunen und Länder (mit finanzieller Unterstützung des Bundes) und damit durch den Steuerzahler finanziert. Die GKV trägt Kosten der medizinischen Versorgung erst ab dem Zeitpunkt, wenn Asylbewerbern der Asylstatus oder ein anderer Schutzstatus zuerkannt ist und diese aufgrund des Bezugs von Arbeitslosengeld II in der GKV versicherungspflichtig werden.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Dinges-Dierig
Mitglied des Deutschen Bundestages
Senatorin a.D.