Frage an Alexandra Dinges-Dierig von Benjamin T. bezüglich Familie
Frau Dinges-Dierig,
sie haben im Kandidatencheck einige Fragen anders beantwortet, als ihr Partei das getan hätte. Das wären die Themen Volksentscheide auf Bundesebene, Fracking, Familiensplitting, Adoptionsrecht, oder Mindestlohn.
Wie würden sie sich bei einer Abstimmung zu Gesetzesvorlagen im Bundestag entscheiden? In den letzten Jahren hat es im Bundestag, gerade bei der CDU, sehr selten Querschläger gegeben. Würden sie also auf Grundlage ihrer eigenen Meinung, oder nach Parteivorgabe stimmen?
Vielen Dank,
ein besorgter Bürger
Sehr geehrter Herr Tiburzy,
die Unabhängigkeit eines gewählten Abgeordneten steht unter dem Schutz unserer Verfassung, ich empfinde sie als unantastbar. Auch als gewählte Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft habe ich nicht immer mit meiner Fraktion gestimmt.
Ebenso empfinde ich es aber als wichtig, dass die Wählerinnen und Wähler, die ihrer Stimme einer bestimmten Partei gegeben haben, sich auch darauf verlassen können, dass das entsprechende Wahlprogramm eingehalten wird. Mitglieder einer Fraktion sollen die politische Willensbildung gemeinsam organisieren und dabei intensiv diskutieren und Argumente austauschen.
Ich möchte da ganz ehrlich zu Ihnen sein: Es ist immer eine Frage der Abwägung des einzelnen Sachverhalts, inwiefern sich der oder die Abgeordnete der mehrheitlichen Entscheidung der Fraktion bzw. ihrer Argumente beugt. In jedem Fall halte ich es aber für wichtig, die getroffene Entscheidung mit den eigenen Wählerinnen und Wählern kommunizieren zu können, also auf das eigene Abstimmungsverhalten ansprechbar zu sein.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandra Dinges-Dierig