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Frage von Olaf K. •

Frage an Alexander Wagner von Olaf K. bezüglich Soziale Sicherung

Sie sagen Asyl ist ein Menschenrecht. Sie verweisen auf das Grundgesetz (GG). Gemäß GG haben politisch Verfolgte ein Anrecht auf Asyl. Darüberhinaus haben wir diverse Europäische Abkommen (Dublin). Sie verbinden das Ganze mit Flüchtlingen. Gemäß Genfer Flüchtlingskonvention, kann man von den Menschen die zu uns kommen nicht mehr von Flüchtlingen sprechen. Sie vermischen somit Asylanten, Flüchtlinge und Migranten. Wie erklären Sie sich ihr offensichtliches Mißverständnis bei diesen Themen?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

erstmal vielen Dank für Ihre Frage. Mir ist leider nicht klar, auf welche Aussage von mir Sie sich beziehen. Vielleicht reichen Sie diese Information nochmal nach.

Konkret zu Ihrer Frage: Mir ist selbstverständlich bewusst, dass es unterschiedliche Rechtsgrundlagen für Asyl in Deutschland gibt. Eine davon ist in der Tat der Art. 16a des Grundgesetzes. Das ist aber nicht die einzige Aussage in unserer Verfassung, die ich in Bezug auf die deutsche Flüchtlingspolitik für wichtig halte.

Auf das Grundgesetz beziehe ich mich dabei auch als universelle Basis für mein politisches Handeln. Schließlich stellt Artikel 1 unserer Verfassung die Würde des Menschen unter besonderen Schutz. Das oberste Prinzip unser Flüchtlingspolitik sollte deshalb abgeleitet aus dem Grundgesetz Humanität sein. Die Würde des einzelnen Menschen gehört in den Mittelpunkt!

In zweiter Linie geht es dann natürlich um die rechtliche Bewertung des Einzelfalls und die Festlegung des Schutzstatus, der sich daraus ableitet. Insofern gibt es meinerseits weder eine Vermischung noch ein Missverständnis bei diesem Thema.

Übrigens entsteht ein großer Teil der begrifflichen Vermischung in der öffentlichen Debatte vor allem daraus, dass Deutschland kein Einwanderungsgesetz hat. Das wird die SPD nach der Bundestagswahl ändern!

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Wagner