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Alexander Ulrich
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Frage von Roman P. •

Wie erklären Sie die unterschiedliche Besteuerung von Medikamenten in der Human - und der Tiermedizin?

Sehr geehrter Herr Ulrich.

Auf Medikamente in der Apotheke zahle ich 19% MwSt, in der Tiermedizin werden nur 7% MwSt erhoben.

Mittlerweile bin ich an einer chronisch lympathischen Leukämie (CLL) erkrankt. In der ersten einjährigen Therapie wurden neben Infusionen auch Tabletten verordnet. Diese kosteten insgesamt ca. 72.000 €. Also ein Nettowert von ca. 60.500 €. Darauf wurden ca. 11.500 € MwSt erhoben. In der Tiermedizin wären dies nur ca. 4.200 € MwSt gewesen. Ein Unterschied von ca. 7.300 €. Der Bundeshaushalt wird also mit 11.500 € aufgestockt. Dadurch werden die Krankenversicherung erheblich belastet, was sich natürlich auf die Beiträge auswirkt.

Nach meiner Überzeugung sollten Medikamente in der Humanmedizin komplett von der Mehrwertsteuer befreit sein. Die Erkrankungen der Bürger sollten nicht zur Finanzierung des Haushaltes beitragen!

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Sehr geehrter Herr P.

Selbstverständlich sollten dringend benötigte Medikamente nicht wie Luxusgüter besteuert werden, damit Menschen wie Sie, die unverschuldet auf medizinische Versorgung angewiesen sind, nicht noch zusätzlich finanziell belastet werden. Wir unterstützen daher eine Herabsetzung des Mehrwertsteuersatzes auf Medikamente in der Humanmedizin.

Mit freundlichen Grüßen,

Alexander Ulrich

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