Unterstützendswert ihr kurzer Beitrag auf Facebook zur Unterstützung der Betriebsräte. Wie stehen Sie zur Situation der Mitarbeitervertretungen in Diakonie und Caritas? Befürworten Sie eine Abschaffun
G des kirchlichen Arbeitsrechts?
Sehr geehrter Herr B.,
herzlichen Dank für Ihre Nachricht und ihre Fragen.
Obwohl es in mehreren Bereichen der evangelischen Kirche und diakonischer Werke Verbesserungen der Arbeitsrechte für die Beschäftigten gibt, wie beispielweise die Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts im Jahr 2022, gehen die getroffenen Maßnahmen nicht weit genug. Aus diesem Grund unterstütze ich die Abschaffung des kirchlichen Arbeitsrechts. Es ist unverständlich, dass die Finanzierung der Kirchen fast ausschließlich aus staatlichen Steuermitteln und Sozialversicherungsbeiträgen erfolgt und Kirchen trotzdem einen Sonderstatus im Arbeitsrecht haben, der Beschäftigtenrechte im Vergleich zu den Rechten in weltlichen Betrieben schwächt und den kirchlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Vorteile verschafft. Problematisch ist das auch, weil Kirchen nach dem öffentlichen Dienst die größten Arbeitgeberinnen in der Bundesrepublik Deutschland sind. Kirchen nutzen ihren Sonderstatus, um Arbeitsschutzgesetze und Tarifverträge wie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und den Tarifvertrag zwischen ver.di und der Bundesvereinigung Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) zu umgehen. Es ist dringend geboten, das kirchliche Arbeitsrecht abzuschaffen, um die Ungerechtigkeit der privilegierten Stellung der Kirchen trotz umfangreicher öffentlicher Finanzierung zu beseitigen und damit für Gleichheit und Gerechtigkeit am Arbeitsplatz zu sorgen.