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Alexander Ulrich
BSW
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Frage von David H. •

Frage an Alexander Ulrich von David H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Ulrich,
ich hätte eine Frage an sie und zwar:

Was halten Sie von der uns noch bevorstehenden Änderung des Art. 23 des GG?
Meiner Meinung nach ist sowas nicht tragbar. Da dann durch den Lissabonner Vertrag (dieser Vertrag ist nicht nur in meinen sondern auch in Augen von EU Abgeordneten das neue ERMÄCHTIGUNGSGESETZ Quelle: http://de.youtube.com/watch?v=QVeMBNB0cII&feature=related ab der 5ten Minute wird es interessant, aber bitte komplett schauen) unsere "Verfassung" ausgehebelt wird, das finde ich nicht nur undemokratisch, sondern KRIMINELL. Ich hoffe Sie werden einer der Wenigen sein, die versuchen dieses Monster Namens EU aufzuhalten.
Denn diese Leute, die dann über unser Leben entscheiden werden, sind NICHT vom EUROPÄISCHEM VOLK gewählt (dazu brauch ich kein Link zu geben das wissen Sie, oder durfte das VOLK den EU Präsidenten wählen? Antwort: NEIN ) und diejenigen die wir wählen haben dann ja nichts zu sagen (ich bitte sie 80% der Gesetzte werden im EU Parlament beschlossen, wir sagen nur ja und Amen. Dazu braucht man keinen Link, wenn man den Lissabonner Vertrag liest, weiß man sowas, und ja ich hab ihn schon fast komplett durch)...

Mit freundlichen Grüßen

David Hizriev

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Antwort von
BSW

Sehr geehrter Herr Hizriev,

Die Linke. befürwortet die europäische Integration, die Verträge von Lissabon lehnen wir jedoch ab. Die wichtigsten Gründe für unsere Ablehnung sind die einseitige wirtschaftspolitische Ausrichtung der Verträge, die fehlende Ergänzung der Rechtsstaatlichkeit durch Sozialstaatlichkeit gemäß Artikel 20 GG, das Aufrüstungsgebot sowie die Schwächung der parlamentarischen Kontrolle der militärischen Aktivitäten.

Wir meinen, Verträge von Verfassungsrang bedürfen einer Volksabstimmung. Dies ist die Voraussetzung, damit sich die Menschen mit den Vertragsinhalten bekannt machen.

Wir haben zu all diesen Aspekten Anträge in den Deutschen Bundestag eingebracht, die Sie im Verlauf dieser Woche unserer Homepage www.linksfraktion.de entnehmen können.

Das Begleitgesetz und die vorgesehenen Änderungen von Art. 23 GG (Subsidiaritätsprinzip) begrüßen wir grundsätzlich, aber wir überschätzen nicht die Wirksamkeit der Subsidiaritätsrüge angesichts des Umfangs europäischer Gesetzgebung sowie der Tradition der Rechtssprechung durch den Europäischen Gerichtshof.

Wir hätten uns ein Klagerecht für Fraktionen (anstelle von 25 Prozent der Abgeordneten des Deutschen Bundestages) gewünscht und werden uns daher in dieser Frage enthalten.

Ich hoffe ich konnte Ihnen mit dieser Antwort behilflich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Alexander Ulrich

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